Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 04. Juli 2009, 08:43:13
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Heute bekam ich ein Brief vom Gericht in dem mir mitgeteilt wurde, das ein Gläubiger über ein Inkassobüro eine Forderung als unerlaubt, gleichzeitig zur Tabelle angemeldet und die Versagung der RSB beantragt hat.
Es geht um einen Kreditkartenvertrag aus Mitte 2007......ich hätte angeblich wissen müssen das ich zahlungsunfähig werde...... wie zum Teufel soll ich das denn vorausahnen ?
Deswegen ist angeblich die Forderung aus unerlaubter Handlung entstanden..... :mad2:
Meine Verbindlichkeiten hab ich bis zum Schluss immer brav bezahlt...
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Einfach Einspruch einlegen....
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unbedingt in der Frist widersprechen.
Dann bleibt dem Kartenbetreiber ja immer noch der Zivilrechtliche Weg.
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Eine Zwischenfrage: innerhalb welcher Fristen kann ein Gläubiger denn sowas machen? Einfach mal so zwischendurch? Ich meine, meine Inso wurde im Dez. 08 eröffnet, Prüfungstermin im Februar, kann da jetzt mal eben so ein Gläubiger ankommen?
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nein.
Bei der Anmeldung seiner Forderung muß er die Höhe, den Grund und die Art der Forderung anmelden.
Im Prüftermin haben Sie die Möglichkeit der Anmeldung als vbuH zu wiedersprechen § 174-176 InsO.
Nachtrag:
Im schriftlichen Verfahren werden Sie über die entspr. Anmeldung informiert und haben unter Fristsetzung die Möglichkeit zu widersprechen.
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Danke Paps!
mmh, dann könnte das ja noch kommen. Die Santander Bank (ehemals Comfortcard - RBS) hat ja ihre Forderung noch nicht angemeldet sondern versucht diese ja seit Anfang Juni über Realinkasso einzutreiben. An die Schufa haben sie schon gemeldet das der Betrag fällig gestellt ist. Wenn die jetzt merken das Inkasso doch nix nützt, werden die wahrscheinlich zur Tabelle nachmelden (geht das jetzt noch? wurden korrekt über INSO informiert, Termin für Anmedlung war im Februar). Ich vermute ganz stark mit Realinkasso versuchen die ne Gläubigerbevorzugung zu konstruieren, denn die Insolvenz sollte denen klar sein.
Bin ja mal gespannt, hab die Karte zuletzt im Jahre 2006 benutzt und seitdem jeden Monat ganz artig mit 50,- EUR die 1700,- EUR abbezahlt. Aufgrund der Zinsen wurden nur knapp 30,- EUR getilgt. Alles in allem eine Sache die ich nie wieder machen würde. Man lernt!
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@ makro
ich hab von denen seitdem ich nichts mehr bezahle nie was gehört.Weder MB noch sonst irgendwas. Jetzt kommt der Schrieb vonnem Inkasso mit der Forderung. Ham über meinen TH geschrieben.Der hats ans Gericht weitergeleitet.
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also bei dir auch Comfort Card (RBS bzw. Santander)?
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also bei dir auch Comfort Card (RBS bzw. Santander)?
gut zu wissen, bei mir auch Santander (früher Royal Bank of Scottland), aber 39 € im Monat und der Betrag sind 1.200 €. Bisher haben sie noch keine Mätzchen gemacht.
dafür Credit Reform: mit dem letzten Brief haben sie aus 125 € plötzlich 294 € gemacht und drohen mich zu verklagen. :Oh_no:
ich habe denen einen Brief geschickt mit der Kopie des Schreibens vom Gericht, daß meine Kosten gestunden werden und geschrieben, daß meine Inso nächste Woche eröffnet wird und daß sie auf dem Gläubigerverzeichnis stehen.
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@ makro
Nee....kein Santander
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IX ZB 8/05 vom 22.03.2007,
Eine nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldete Forderung nimmt an der Schlussverteilung nicht mehr teil.
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Aus welcher unerlaubten Handlung expizit ging nicht hervor....denke die versuchen mir nen §263 STGB ( hier Eingehungsbetrug ) reinzuwürgen, was vollkommener Schwachsinn ist....
Sollens mit ner Festestellungsklage erstmal nachweisen.
Habe damit schon 3x Bekanntschaft gemacht....ist so der letzte Versuch der Gläubiger die Inso zu stören und somit Gang und Gäbe die Schuldner anzuzeigen....was in diesem Fall ja noch nicht mal geschehen ist.....
Die wussten von der beantragten Inso...sind ja von meinem RA angeschrieben worden seinerzeit.
Es kam seit Zahlungseinstellung nie eine Mahnung, keine Rechnung, kein Mahnbescheid.....bis auf den Schrieb vom Inkasso absolut nichts.....Die Forderung ist bis Heute auch nicht tituliert.
Gibt es da irgendwelche Fallstricke die ich in einem Widerspruch beachten muss damit nichts nach "hinten" losgeht?
Muss ich den Widerspruch evtl. begründen ?
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Nein - Du musst den Widerspruch nicht begründen.
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Danke Dobi....
Der ursprüngliche Gläubiger hat die Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft der jetzt Stress mach mit der Betrugsabsicht.
Hab mich schon gewundert. Kannte den Verein ja nicht bis die Tage.
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Der ursprüngliche Gläubiger hat die Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft der jetzt Stress mach mit der Betrugsabsicht.
welches Inkasso ist es?
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Hanseatische Inkasso Treuhand....
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Es lag dem Anschreiben auch keine Kopie der Vollmacht bzw. Abtretung des Gläubigers dabei.....wird nachgereicht ham die meinem TH geschrieben.....na wers glaubt.....
Hab mich mal über die Brüder im Net schlau gemacht....da haben ein Problem mit der Vorlage der Vollmachten und Abtretungen bei den Schuldnern.....öminös ominös......
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Ich würde abwarten bzw. widersprechen, mehr kannst du doch sowieso nicht tun. Na mal schauen ob die Real-Inkasso (auch Hamburg) bei mir ähnlich auftritt. Ich drück dir die Daumen.
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Ich glaub die zwei sind die Gleichen....
Ja klar....Widerspruch sowieso.....
HIT treibt hauptsächlich Ihr Unwesen bei Kaufhausschuldnern