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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden  (Gelesen 3775 mal)

Wolke24

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Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden
« am: 13. August 2008, 18:00:31 »

Einen schönen guten Tag!

*tiefdurchschnauf* Ich hoffe ich kann mich im folgenden verständlich ausdrücken und meine Problematik darstellen.

Am 12.10.2007 wurde durch das AG das Insolvenzverfahren (IK) eröffnet. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 12.09.2008. Soweit so gut. 

Heute ist mir ein Schreiben des AG ins Haus geflattert, in dem mein ehemaliger Vermieter Forderungen anmeldet, denen nach Angaben des anmeldenden Gläubigers vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen zugrunde liegen sollen.

Erstmal hab ich tief durchgeatmet, dann meine Anwältin, die für mich auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleitet hat angerufen. Nun Ihre Auskunft war etwas ... nett formuliert: "bescheiden!"  --- Zitat: Ich bin nicht mehr für sie zuständig, wenden sie sich bei sowas bitte an Ihren Insolvenzverwalter! ---

Gesagt getan, bei dem Anwalt angerufen, den mir das Gericht als Insoverwalter zur Seite gestellt hat. Die zweite (allerdings für mich nachvollziehbare Auskunft für heute): "Tut mir leid, ich vertrete die Gläubiger und kann ihnen in der Hinsicht nicht helfen."

Nun steh ich da mit meinem Kram und weiss absolut nicht was weiter. Was ich weiss, das ich bis 12.09.2008 Widerspruch einlegen muss, da sonst diese Masse nicht in die Restschuldbefreiung reinfällt. Allerdings stehe ich damit vor einem grossen Problem, dass schonmal damit anfängt, dass ich nicht weiss wie ich mich schriftlich verständlich ausdrücken soll, dass die Mietschulden keine vorsätzliche Handlung war (Krankheit, Krankengeld, Schwierigkeiten beim Rentenbezug etc.)  :?

Kann mir jemand sagen, ob mir ein Berechtigungsschein vom AG zusteht, damit ich mir RA Hilfe holen kann? (einen RA aus eigener Tasche zahlen ist nicht möglich... logisch, oder?) Bzw.  in wie weit meine "Ex-Anwältin" mir noch weiterhelfen "muss".

So und nun noch eine kleine aber feine Frage... ab wann beginnt die WVP? Dazu habe ich bisher keine erschöpfende Auskunft gefunden und steh da etwas auf dem Schlauch.

Schonmal im Voraus herzlichen Dank :o)
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MissTraut

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden
« Antwort #1 am: 13. August 2008, 18:58:22 »

Hallo und willkommen,

also die letzte kleine aber feine Frage kann ich beantworten: WVP beginnt dann, wenn das Verfahren aufgehoben wurde und das kann auch noch etwas dauern. Hier kurz die Daten von mir:  Antrag gestellt im September/Oktober 2006, Gericht wollte Schuldenbereinigungsplan durchbringen, Gläubiger haben abgelehnt, ergo Eröffnung des Verfahrens im September 2007. Ende Juli 2008 habe ich den Beschuld über die Restschuldbefreiung erhalten, ein Beschluß über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens habe ich noch nicht, also bin ich noch nicht in der WVP, was mich jedoch nicht beunruhigt, da Inso-Zeit (72 Monate) ab Eröffnung zählt.

Deine frühere Anwältin war sicherlich nur beauftragt für die Vorbereitung des Verfahrens, so dass sie sich nicht mehr zuständig fühlt, zumal sie    sicher auch nicht für nichts arbeiten möchte.

Ich denke aber, dass hier sicher noch Antworten folgen, die Dir weiterhelfen können.

LG
MissTraut

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ThoFa

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden
« Antwort #2 am: 13. August 2008, 19:07:19 »

Hallo,

Ich denke aber, dass hier sicher noch Antworten folgen, die Dir weiterhelfen können.

hm Misstraut ist immer so zuversichtlich.  :gruebel:

Schriftliches oder mündliches Verfahren ?

MfG

ThoFa
« Letzte Änderung: 13. August 2008, 19:10:46 von ThoFa »
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Wolke24

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden
« Antwort #3 am: 13. August 2008, 19:12:23 »

Erstmal danke für die bereits erfolgte Antwort  :cheesy:

Hallo,

Schriftlichliches oder mündliches Verfahren ?

MfG

ThoFa


Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint und für das Verfahren das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

--Zitat aus der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.--

Wo genau besteht darin der Unterschied? (klar mündlich und schriftlich is mir logisch, allerdings würde es mich interessieren ob sich auch was an der Rechtslage ändert?)
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ThoFa

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden
« Antwort #4 am: 13. August 2008, 19:15:42 »

Hallo,

dann schriftlich ans Gericht und an den TH, dass dem Merkmal der unerlaubten Handlung für die Forderung xy widersprochen wird.
Nicht mehr und nicht weniger.

Wie kommt der Vermieter darauf, dass es sich um eine unerlaubte HAndlung handeln könnte ?

MfG

ThoFa
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Wolke24

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden
« Antwort #5 am: 13. August 2008, 19:25:35 »

Ok, werde den Widerspruch einreichen. Ohne Begründung reicht aus?

Jaha, wenn ich das mal wüsste wie die gute Frau auf den Trichter kommt. Das geht leider aus dem Schreiben nicht hervor. Als Anlage an das Schreiben sind nur dabei:

- Forderungsanmeldung, ausgefüllt von meiner Ex Vermieterin, Eingang beim Gläubigervertreter am 07.05.08 mit folgender Begründung:

Keine Zahlungen/bzw. vollständige Zahlungen der Miete
selbstverschuldete Schäden wurden nicht vom Mieter bezahlt (wobei das eine ganz eigene Sache ist, die ich bis heute bestreite!)

- weitere Anlage: letzte Mietforderung Okt. 2006
- Rechnung Reparaturkosten
- Das Schreiben des Insolvenzverwalters an das AG

~~~~~

musste doch gerade etwas schmunzeln, das Schreiben des Insoverwalters ist mit dem 15.08.2008 datiert... is der nich erst morgen? ... man sieht, auch da sitzen nur Menschen  :wink:
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ThoFa

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden
« Antwort #6 am: 13. August 2008, 19:27:49 »

Hallo,

ohne Begründung.

Die Anmeldung des Vermieters ist lächerlich und wahrscheinlich wieder mal von einem schlauen Juristen angeraten worden. Sie brauchen sich da keine Sorgen zu machen, einen eventuellen Feststellungsprozess gewinnen Sie mit Pauken und Trompeten.

MfG

ThoFa
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Wolke24

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden
« Antwort #7 am: 13. August 2008, 19:32:37 »

Was gut, dass es kein "Hörinternet" gibt, sonst hätte es jetzt ganz heftig gerumpelt.... der Stein war megagross als er von meinem Herz geplumpst ist.

Vielen, vielen Dank für die schnelle Hilfe  :thumbup:
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MissTraut

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden
« Antwort #8 am: 13. August 2008, 22:40:45 »

@ThoFa

jajaja, so isse die Miss  :whistle:

Sag ich doch, wer hier keine Antwort bekommt hat nicht gefragt  :wink:

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Wolke24

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden
« Antwort #9 am: 14. August 2008, 19:05:56 »

So und das es mir nicht zu wohl wird.... gleich noch ein Schreiben heute erhalten.

Ansich nur die Aufforderung meines Insolvenzverwalters, meine Vermögensverhältnisse darzulegen (Gehaltsbescheinigungen etc.)

Allerdings hat mich da ein Informationsblatt, dass er netterweise angehängt hat reichlich verunsichert. Bzw. geschockt.

Was mich am meisten beunruhigt ist Absatz 7 auf dem Blatt:

Zitat
7. Dauerschuldverhältnisse

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Treuhänder auch ihren Wohnungsvermieter anschreiben, so Sie zur Miete wohnen, und die Rechte aus dem Mietverhältnis aus dem Insolvenzbeschlag "freigeben". Von dieser Freigabe ausgenommen sind etwaige "Mietsicherheiten".

Gleiches betrifft Strom, Gas, Telefon etc.

Ich geb zu, da musste ich schlucken... heisst das nun, dass mein Vermieter angeschrieben wird? Auch wenn er überhaupt nicht betroffen ist? Ich schätze ihn zwar als "normal" ein... ein bisschen bange wird mir da aber schon.

Was mich auch noch stutzig gemacht hat, ist die Angabe, dass bevor ich meine Steuererklärung machen kann ich diese ausgefüllt dem Insoverwalter vorlegen muss, da diese sonst nicht vom Finanzamt bearbeitet wird. Also kann ich damit die Onlineerklärung vergessen?

*tiefseufz* ... und ich dachte das Gröbste hätten wir hinter uns  :dntknw:
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paps

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Re: Forderung aus unerlaubter Handlung/Mietschulden
« Antwort #10 am: 14. August 2008, 20:07:59 »

alles im normalen Bereich.

Der IV erklärt nur, dass er nicht für neuentstandene Mietschulden, Stromschulden... aufkommt.
Die meisten Vermeiter dürfte solch ein Schreiben nicht übermäßig erstaunen.

Die Steuererklärung im Verfahren ist durch den IV zu erstellen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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