"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Forderung aus vors.beg.unerl.Hdl  (Gelesen 2170 mal)

Wilson

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 24
Forderung aus vors.beg.unerl.Hdl
« am: 30. Mai 2008, 06:55:24 »

Hallo,
habe heute ein Schreiben vom IG erhalten, daß ein Gläubiger Anspruch einer Forderung aus vorsätztlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet hat.
Prüfungstermin  ist in 2 Wochen. Muß ich da persönlich erscheinen um Widerspruch einzulegen? Genügt das nicht auch schriftlich? Ist es sinnvoll mich jetzt um einen Anwalt zu bemühen?
Grüsse
Wilson
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Forderung aus vors.beg.unerl.Hdl
« Antwort #1 am: 30. Mai 2008, 08:16:09 »

Hallo,

Muß ich da persönlich erscheinen um Widerspruch einzulegen?

Ja !
Genügt das nicht auch schriftlich?

Nein !
Ist es sinnvoll mich jetzt um einen Anwalt zu bemühen?

Erst wenn es zur Feststellungsklage durch den Gläubiger kommt.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz