Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Wilson am 30. Mai 2008, 06:55:24
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Hallo,
habe heute ein Schreiben vom IG erhalten, daß ein Gläubiger Anspruch einer Forderung aus vorsätztlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet hat.
Prüfungstermin ist in 2 Wochen. Muß ich da persönlich erscheinen um Widerspruch einzulegen? Genügt das nicht auch schriftlich? Ist es sinnvoll mich jetzt um einen Anwalt zu bemühen?
Grüsse
Wilson
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Hallo,
Muß ich da persönlich erscheinen um Widerspruch einzulegen?
Ja !
Genügt das nicht auch schriftlich?
Nein !
Ist es sinnvoll mich jetzt um einen Anwalt zu bemühen?
Erst wenn es zur Feststellungsklage durch den Gläubiger kommt.
MfG
ThoFa