Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Wilson am 30. Mai 2008, 06:55:24

Titel: Forderung aus vors.beg.unerl.Hdl
Beitrag von: Wilson am 30. Mai 2008, 06:55:24
Hallo,
habe heute ein Schreiben vom IG erhalten, daß ein Gläubiger Anspruch einer Forderung aus vorsätztlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet hat.
Prüfungstermin  ist in 2 Wochen. Muß ich da persönlich erscheinen um Widerspruch einzulegen? Genügt das nicht auch schriftlich? Ist es sinnvoll mich jetzt um einen Anwalt zu bemühen?
Grüsse
Wilson
Titel: Re: Forderung aus vors.beg.unerl.Hdl
Beitrag von: ThoFa am 30. Mai 2008, 08:16:09
Hallo,

Muß ich da persönlich erscheinen um Widerspruch einzulegen?

Ja !
Genügt das nicht auch schriftlich?

Nein !
Ist es sinnvoll mich jetzt um einen Anwalt zu bemühen?

Erst wenn es zur Feststellungsklage durch den Gläubiger kommt.

MfG

ThoFa