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Autor Thema: Forderung der KK in Regelinslvenz  (Gelesen 1991 mal)

Gast

  • Gast
Forderung der KK in Regelinslvenz
« am: 26. Januar 2006, 18:33:00 »

Hallo zusammen,

Fein, daß es ein solches Forum gibt - vielleicht kann mir jemand zu folgendem Problem Tipps geben:
Ich habe mit meiner Firma (Einzelkaufmann, damals noch mehrere Mitarbeiter) Ende 2002 Regelinsolvenz angemeldet, es gab u.A. auch eine Forderung der Krankenkasse, diese wurde von mir in Absprache mit dem IV bestritten. Nun steht die Schlußverteilung an, und plötzlich will die KK, daß ich den Widerspruch zurücknehme. Die Forderungen der KK beziehen sich auf nicht erfolgte Zahlungen aus den letzten 7-8 Monaten vor der Inso, so daß auch ein Straftatbestand nach §266 a StGB (Veruntreuen von Arbeitsentgelt) gegeben ist - einen entsprechenden Strafbefehl habe ich auch erhalten und bezahlt.
Nun habe ich folgende Fragen:

Falls ich den Widerspruch NICHT zurücknehme (d.H die Forderung fällt nicht in die InsMasse), kann mich dann die KK nach Abschluß der WVP oder vorher auf straf- oder zivilrechtlichem Wege belangen?

Falls ich ihn doch zurücknehme, fällt die Forderung in die InsMasse - kann die KK parallel den Betrag dort anmelden und mich nach Ende der WVP über die Differenz zvilrechtlich belangen?

Einige Infos wären mir sehr hilfreich...

Danke und Gruß an alle, RePh
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Gast

  • Gast
Forderung der KK in Regelinslvenz
« Antwort #1 am: 26. Januar 2006, 23:32:00 »

Hallo ThoFa,

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe auch den Verdacht, daß die KK da Ihre Felle davonschwimmen sieht und nur Druck ausüben will - merkwürdigerweise hat mir der Sachbearbeiter beim Telefonat auch eine wohl etwas \"halbseidene\" Variante vorgeschlagen: Wenn durch einen dritten ein Teilbetrag von ca. 45% der Forderungen kurzfristig bezahlt würde, wäre der Fall damit erledigt?! Wie sollte das funktionieren? Oder wollen die mich damit der  Gläubigerbevorzugung schuldig machen, um die RSB aushebeln zu können...?

Wenns nicht so belastend wäre, könnte man sich ja zurücklehnen und sehen, was kommt.

Na ja, ich werde berichten...

Gruß RePh
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Schuldnerhilfe

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Forderung der KK in Regelinslvenz
« Antwort #2 am: 20. Februar 2006, 22:52:00 »

Hallo ThoFa

wieder was dazu gelernt :-]
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