Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pedi am 02. November 2012, 15:02:22

Titel: Forderung Einkommenssteuer trotz Insolvenz
Beitrag von: pedi am 02. November 2012, 15:02:22
Hallo,

habe mal wieder eine Frage, befinde mich seit Juni 2007 in PI, habe für die Einkommensteuerforderung 2011 (420,-€) beim FA eine Ratenzahlung angefragt, welche in den Vorjahren immer gewährt wurde.Daraufhin erhielt ich ein Schreiben vom FA, dass diese nicht gewährt werden kann, da ich noch 20.200 EUR Schulden beim FA hätte und diese wären bereits in der Betreibung. Wie das FA auf diese Summe kommt ist mir nicht bekannt, mein Kenntnisstand ist folgender:
Nachdem ich im August 2006 in den Vorruhestand (Altersrente) gegangen bin und eine Abfindung in Höhe von 50.000 EUR Brutto erhalten habe, belief sich die Einkommenssteuernachzahlung lt. meines Steuerberaters auf 10.700 EUR . Da die Steuererklärung aber erst in 08/2007 erstellt wurde(Insolvenzantrag 03/2007) steht das FA auch nicht auf der Gläubigerliste. Dieser Betrag wurde vom FA allerdings auch nie eingefordert.
Die Frage ist jetzt,kann das FA diesen Betrag nachträglich noch einfordern?  :shock:


Viele Grüße Pedi
Titel: Re: Forderung Einkommenssteuer trotz Insolvenz
Beitrag von: Insokalle am 02. November 2012, 17:47:43
Nein, denn die ESt 2006 ist eine Insolvenzforderung, weil sie vor der Verfahrenseröffnung 2007 entstanden ist. Wenn das Verfahren noch laufen sollte, was von der Zeit her ungewöhnlich wäre, kann das FA nur noch die Forderung zur Tabelle anmelden.
Das wäre auch nur die Hälfte des Rückstands. Wo kommt denn der Rest her? Evtl. Schätzungen? Ich würde mal nachfragen und/oder bei Gelegenheit die Insolvenztabelle anschauen.