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Autor Thema: Forderung gegen Versicherung  (Gelesen 2293 mal)

joest42

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Forderung gegen Versicherung
« am: 04. Oktober 2007, 15:14:05 »

Habe aus einem Verkehrsunfall Forderungen gegen die gegnerische Versicherung.
Der Insolvenzverwalter hat die Forderungen freigegeben.
Die Versicherung will aber nur zahlen wenn Sie vom Insolvenzgericht eine Bescheinigung bekommt das sie ohne Schuldhaftung an mich zahlen können da noch Pfändungsbeschlüsse bestehen.
In Kürze steht der Schlusstermin an - ist das dann automatisch die Bestätigung für die Versicherung.
Kann dann die Versicherung zahlen?
Bin durch den VU Berufsunfähig geworden und erst dadurch in die finanzielle Schieflage gekommen.

Danke

jhs
Gespeichert
 

paps

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Re: Forderung gegen Versicherung
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2007, 18:08:53 »

Würde ich nicht so sehen.

Die anderen Pfändungsbeschlüsse auf die Leistungen der Versicherung bleiben ja bis zur Erteilung der RSB bestehen.

Möglich wäre, unter Verweis auf das Antwortschreiben der Versicherung zumindest einen Teil (z.B. Rente) beim Insolvenzgericht frei zubekommen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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