Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: joest42 am 04. Oktober 2007, 15:14:05

Titel: Forderung gegen Versicherung
Beitrag von: joest42 am 04. Oktober 2007, 15:14:05
Habe aus einem Verkehrsunfall Forderungen gegen die gegnerische Versicherung.
Der Insolvenzverwalter hat die Forderungen freigegeben.
Die Versicherung will aber nur zahlen wenn Sie vom Insolvenzgericht eine Bescheinigung bekommt das sie ohne Schuldhaftung an mich zahlen können da noch Pfändungsbeschlüsse bestehen.
In Kürze steht der Schlusstermin an - ist das dann automatisch die Bestätigung für die Versicherung.
Kann dann die Versicherung zahlen?
Bin durch den VU Berufsunfähig geworden und erst dadurch in die finanzielle Schieflage gekommen.

Danke

jhs
Titel: Re: Forderung gegen Versicherung
Beitrag von: paps am 06. Oktober 2007, 18:08:53
Würde ich nicht so sehen.

Die anderen Pfändungsbeschlüsse auf die Leistungen der Versicherung bleiben ja bis zur Erteilung der RSB bestehen.

Möglich wäre, unter Verweis auf das Antwortschreiben der Versicherung zumindest einen Teil (z.B. Rente) beim Insolvenzgericht frei zubekommen.