Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: littlelilie am 29. September 2012, 13:31:12
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Hallo zusammen
Habe eine kleine Frage.
Unsere Insolvenz wurde im Juli 2012 eröffnet und wir befinden uns noch nicht in der Wohlverhaltensphase bzw das Verfahren ist noch nicht geschlossen.
Können wir noch Forderungen von Gläubigern einreichen oder geht das nicht mehr ? Die Forderungen sind aber nach Insolvenzeröffnung angelaufen. Da meinem Mann ja nun 400€ gepfändet werden hatten wir zwei Monate ziemliche Geldnot bis alles geregelt war, bzw noch am regeln sind. Somit ist wieder was angelaufen und ein Gläubiger will sich auch nicht erweichen lassen und seine Forderung reduzieren oder Raten annehmen.
Liebe Grüße
littlelilie
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Nein, Gegenstand des Insolvenzverfahrens sind Forderungen, die am Tag der Eröffnung bestanden haben.
Neuschulden können nicht mit in die Insolvenz "genommen" werden.
Sie sollten den Gl auf das laufende Verfahren hinweisen.
Da alles Pfändbare an den TH/IV geht, würde zunächst seine Pfändung ins Leere laufen.
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:cheesy: