Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Coolage am 13. Dezember 2012, 10:38:57

Titel: Forderung vergessen & was darf ein Insoverwalter
Beitrag von: Coolage am 13. Dezember 2012, 10:38:57
Hallo,
ich bin gerade hier über das Forum gestolpert und dachte mir, stelle ich doch einmal meine 2 Fragen an Euch.

Bei mir wurde vor einigen Tagen, nach langen Warten, die Regelinsolvenz eröffnet. Ich dachte eigentlich ich hätte jeden Gläubiger in meinen Antrag aufgeführt. Nun beim Ausmisten meines Kellers, viel mir noch ein alte Forderung des Finanzamts in die Hand. 680 EUR für 2008.
Verweise ich nun das FA einfach an den Insoverwalter oder muss ich diese Forderung nun selbst begleichen, weil ich sie nicht mit angegeben habe?

Und eine weitere Frage an Euch: WAS DARF EIN INSOVERWALTER?
Mein Insoverwalter hat sich schriftlich zur Besichtigung meiner Wohnung und Vorstellung in der nächsten Woche angekündigt. Habe ich soweit kein Problem mit.
Da ich so überhaupt nicht weiß, was da auf mich zukommt, halt einmal die Frage an die Erfahrenen hier. Ist er so wie der Gerichtsvollzieher, der auch in die Schränke sehen darf etc.. pp...?
Wie gesagt, ich habe damit kein Problem. Soll er ruhig, aber wenn ich so ungefähr weiß, was da auf mich zukommt, beruhigt es mich etwas mehr. Ist ja alles etwas "aufregend" (wenn ihr versteht was ich meine)

Besten Gruß und Danke im voraus,
Saskia
Titel: Re: Forderung vergessen & was darf ein Insoverwalter
Beitrag von: paps am 13. Dezember 2012, 21:32:28
Den vergessenen GL sollten Sie nachmelden.

In 90% aller Fälle läuft dieser erste Termin als Belehrung ab. Ich kenne keinen IV/TH der die Wohnung durchsucht hat.
Titel: Re: Forderung vergessen & was darf ein Insoverwalter
Beitrag von: Coolage am 18. Dezember 2012, 16:15:40
Vielen Dank Paps, dann bin ich mal auf morgen gespannt.