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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Forderung vom Finanzamt bei Inso  (Gelesen 3158 mal)

lucretia

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Forderung vom Finanzamt bei Inso
« am: 17. August 2007, 19:35:21 »

Hallo zusammen,
 Ich hab ein Problem mit meinem Finanzamt und zwar wurde mein Privatinsolvenzverfahren im März 2004 eröffnet, jetzt fordert das Finanzamt von mir für  p+pdie Jahre 2002, 2003 und 2004 insgesamt 809,- die ich angeblich zu viel zurückerstattet bekommen habe.  Auf Nachfrage bei meinem Inso- verwalter teilte dieser mir mit das die Forderung des Finanzamtes zur Insolvenzmasse gehört und ich darauf keine Zahlungen leisten darf.  Ich habe dies dem Finanzamt mitgeteilt und trotzdem kam heute eine Mahnung mit Androhung der Vollstreckung ?
Die Steuerestattung 2004 habe ich auch gar nicht erhalten sondern ging an den Inso-Verwalter.  Ich habe nun Angst das die mir meinen ohnehin geringen Lohn einfach pfänden, ein eigenes Konto besitze ich ohnehin nicht.  Wohlmöglich verliere ich auch noch den Arbeitsplatz. 
Weiß jemand Rat?
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paps

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Re: Forderung vom Finanzamt bei Inso
« Antwort #1 am: 18. August 2007, 11:28:17 »

Schon seltsam, dass jetzt noch Überzahlungen aus 2002 und 2003 geltend gemacht werden?
Wann wurden denn die Erklärungen dazu abgegeben und womit wird dies begründet?

Die Forderungen bis zur Eröffnung sind Insolvenzforderungen.

Wer hat für  2004 die Erklärung gemacht? EV. ergeben sich hieraus Regressansprüche?

Richtig ist, dass dass Sie vorerst keine Zahlungen auf 2002 und 2003 leisten sollten.
Für 2004 müsste unter Umständen eine Berechnung der Steuerschuld bis zur Eröffnung gemacht werden, diese wäre dann auch nicht zu bezahlen.

Leiten Sie die Post an den TH weiter. Der sollte den Sachverhalt klären können.

Eine Pfändung kommt wegen der bereits vorhandenen Lohnabtretung im Insolvenzverfahren nicht in Betracht.
Im übrigen kann wegen der Inso kein Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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lucretia

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Re: Forderung vom Finanzamt bei Inso
« Antwort #2 am: 18. August 2007, 15:44:20 »

Hallo Paps,
also das ist ziemlich kompliziert bei mir, hab mich 2001 von meinem Ex getrennt, der hat unser gemeinsames Haus weiter bewohnt (wollte Raten, Nebenkosten u. s. w. ) übernehmen, hat er aber nicht sondern die Gläubiger an mich verwiesen.  Das Haus (meine Elternhaus) ging dann in die Zwangsversteigerung kurzfristig hat mein Ex dann Käufer gefunden,die er gut kannte und weit weniger bezahlt haben als mehrere Kaufinteressenten die ich zuvor vorgschlagen habe.  Unterhalt für seine Kinder zahlte er auch nicht, so daß ich ne Schuldnerberatung aufsuchte und die mir zu einer Privatinsolvenz rieten.
Da bis zur Trennung die Steuersachen immer mein Ex erledigte und ich davon null Ahnung habe, hat mir ein Bekannter bei den Steuererklärunge geholfen zu deren Abgabe ich im Jahr 2002 zum 1.  mal aufgefordert wurde, die Steuererklärungen 2003 und 2004 hat er auch gemacht.  Weil wir keinerlei Angaben zum Haus hatten und mit meinem Ex kein Kontakt mehr bestand habe ich die Steuererklärungen 1999 und 2000 beim Finanzamt angefordert und der Bekannte hat die Angaben meines Ex übernommen.  Weil ich ja auch eine Erklärung abgeben mußte, Finanzamt hat sie ja gefordert.  Dabei habe ich festgestellt das mein Ex die gesamte Rückerstattung von fast 2000 € kassiert hat.
Anfang dieses Jahres bekomme ich plötzlich Post vom Finanzamt :

02. 02.    ich hätte für die Jahre 2002 bis 2004 Verluste aus Vermietung geltend gemacht.  Im Jahr 2005 habe ich keine Anlage V eingereicht und ich soll mitteilen ob Einkunftserziehlungsabsicht vorlag und ob ich Mieteinnahmen hatte.
 Dann hab ich denen geschrieben das das Haus 2004 verkauft wurde und der nächste Brief vom Finanzamt.
26. 02.
in den Einkommenssteuererklärungen 2001 bis 2004 habe ich Verluste aus V+V geltend gemacht.
Nach Überprüfung hätten die festgestellt das ich keine Mieteinnahmen hatte, nur Verwaltungskosten ohne Nachweise angegeben habe.  Sie bitten mich um Nachweis der Vermietungsabsicht, eine von mir angegebene Unterhaltsaufrechnung kann nicht anerkannt werden und steht in keinem Zusammenhang mit einer Vermietungsabsicht ???

Wie gesagt mein Ex bewohnte das Haus ( ohne irgendwelche Kosten, nich mal Strom hat er bezahlt), der wurde dann abgeklemmt und dann ist er ausgezogen.  Meiner Schwester gehörte eine Wohnung im Dachgeschoss und eine Wohnung stand seit dem Tot meiner Großmutter leer.

Ich hab mich dann an den Lohnsteuerhilfeverein gewandt aber ich glaub die Frau dort hatte keine Ahnung, wurde richtig sauer weil ich dem TH Mitteilung gemacht habe.  Sie hat mich dann veranlasst einen Stundungsantrag zu stellen, der aber abgelehnt wurde (glücklicherweise) sonst würde ich treu und brav zahlen.
Kann man denn das FA nicht verklagen,wegen Dummheit und seelischer Grausamkeit, weil die die Leute so fertig machen, ich hab schon mit Selbstmord Absichten "geliebäugelt".

Was mach ich denn wenn die ihr Spielchen weiter treiben?
Kann man sich da nicht irgendwo beschweren?

Mfg Lucretia

Gewundert habe ich mich schon das die nach 6 Jahren alles nochmal nachprüfen, könnte evtl.  auch mein Ex dahinterstecken ?
Gespeichert
 

paps

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Re: Forderung vom Finanzamt bei Inso
« Antwort #3 am: 19. August 2007, 14:48:55 »

Erst mal wie bereits geschrieben, die Forderungen vor Eröffnung gehören zur Insolvenz.
Danach scheint es ja keine strittigen Einnahmen/Ausgaben zum Haus mehr zu geben.

Sie sollten unbedingt den Schriftwechsel dem Th vorlegen. Ist das Verfahren schon beendet?

Das Problem das ich sehe ist, dass ev. hier noch eine Straftat vom FA daraus gemacht werden könnte, da sie per Unterschrift die "falschen" Angaben zur Feststellung der Steuerschuld gemacht haben.

Sie könnten versuchen über den Vorsteher des FA in einem persönlichen Gespräch, die Situation nochmal zu klären.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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