Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ojeoje am 05. März 2011, 11:39:04

Titel: forderung vom gläubiger trotz privatinsolvenz
Beitrag von: ojeoje am 05. März 2011, 11:39:04
guten tag,

ich habe heute früh eine inkassoforderung von alten schulden erhalten,obwohl  meine privatinsolvenz seit sommer letzten jahres läuft und ich seitdem auch keine neuen schulden verursacht habe.
in dem schreiben wurde mir mitgeteilt,das dieses unternehmen JETZT fü die forderung zuständig ist. das heißt,das meine schulden "weiterverkauft" wurden,oder?

wie gehe ich mit der forderung um? direkt an den insolvenzverwalter weitergeben? oder dem inkassounternehmen mitteilen,das ich insolvent bin und die daten des treuhänders angeben?

vielen dank,
ojeoje
Titel: Re: forderung vom gläubiger trotz privatinsolvenz
Beitrag von: Fallera am 05. März 2011, 12:14:24
Ja, die Forderung wurde weiterverkauft.

Wurde die ursprüngliche Forderung damals schon angegeben beim Insolvenzantrag?

Wenn ja, brauchen sie nichts zu tun.

Wenn nein, dem TH die Forderung nachreichen.

Evtl. könnte der Gläubiger eine Versagung der RSB nach § 290 Inso im Schlusstermin beantragen.

Wie hoch ist die Forderung?

Ich nehme an, dass Verfahren läuft noch?

Es ist sicher nicht schädlich, dem Inkassounternehmen die Eröffnung der Insolvenz mitzuteilen.
Titel: Re: forderung vom gläubiger trotz privatinsolvenz
Beitrag von: Inkassomitarbeiterin am 07. März 2011, 19:36:44
Es ist sicher nicht schädlich, dem Inkassounternehmen die Eröffnung der Insolvenz mitzuteilen.

Das sehe ich auf jeden Fall auch so. Kurzes Schreiben oder Mail ans Ink. mit Angabe des AZ das Inso beantragt wurde beim AG ... unter AZ ... fertig