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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Forderungen aus unerlaubter Handlung  (Gelesen 4050 mal)

Edgar5

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Forderungen aus unerlaubter Handlung
« am: 21. Oktober 2008, 22:54:57 »

Guten Tag,

also ich befinde mich im Regelinsolvenzverfahren, wobei einige Krankenkassen Forderungen aus unerlaubter Handlung angemeldet habe. Diesen habe ich widersprochen (persönlich bei Gericht beim einem gesonderten Prüfungstermin)

Nun schreibt mich eine Krankenkasse an ich solle den Widerspruch zurücknehmen was ich natürlich nicht machen werde.

Jetzt jedoch meine Frage:
Soll ich der Krankenkasse meine Begründungen mitteilen (Betrag zu hoch, da auch Beiträge erhoben werden die nach Insolvenzsantrag fällig waren bzw. entstanden sind / Eine Zahlung wurde nicht ausschließlich als AN-Anteil gebucht obwohl Zahlungszweck angegeben war) ?

Oder soll ich warten bis die Krankenkasse eine Feststellungsklage einreicht? Vielleicht macht sie es ja nicht. Oder wenn Sie es macht habe ich schon eine Erklärung abgegeben die ich vielleicht missverständlich formuliert habe?


 :gruebel: :gruebel: :gruebel:
Meldet euch mal wenn ich damit Erfahrungen gesammelt habt?

Tschau und schon mal besten Dank.
 
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paps

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2008, 23:56:02 »

Reagieren müssen Sie nicht.
Eine Begründung, warum widersprochen wurde, liefert ja nur  "Futter".

Ich (!) würde warten, ob es zu einer feststellungsklage kommt und dann mit Rechtsbeistand auf Grundlage der bereits genannten BGH Urteile widersprechen.

Was ich jetzt nicht verstehe,sind nach Eröffnung noch AN-Beiträge abzuführen gewesen, die offen sind?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

lucca_m

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2008, 08:48:22 »

Was ich nicht verstehe, ist dieser Satz:
"Meldet EUCH mal wenn ICH damit Erfahrungen gesammelt habt?"
:)
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Lolly

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #3 am: 22. Oktober 2008, 22:43:33 »

Hallo lucca_m.

Glücksrad....I H R... :wink:, einfach mal so... :whistle:

LG Lolly
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Edgar5

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #4 am: 23. Oktober 2008, 09:12:51 »

Danke Paps!

Also der Insolvenzantrag war am 15.10.01 und die Eröffnung des Verfahrens am 21.12.01

Die Mitarbeiter wurden entlassen per 31.11.  - Dies führt dazu, dass die Krankenkassen noch Beträge für die Monate Oktober und November gelten machen. Somit also auch Arbeitnehmeranteile.

Natürlich gehe ich in ein solches Verfahren nur mit Rechtsbeistand. Danke für Deine Meinung.



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Rudolf61

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #5 am: 24. Oktober 2008, 13:51:42 »

Hallo,
ich habe eine Frage? wurden Sie zu diesem Prüfungstermin pers.vorgeladen od.wie kam es zu diesem Termin
MfG Rudolf61
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Edgar5

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #6 am: 26. Oktober 2008, 17:51:58 »

Hallo Rudolf61,

habe eine personliche Ladung vom Gericht bekommen mit dem Hinweis das Forderungsanmeldungen aus unerlaubter Handlung vorliegen und ich nur persönlich widersprechen kann.

MFG EDGAR5
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Rudolf61

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #7 am: 29. Oktober 2008, 10:16:03 »

Hallo Edgar5,
Danke für die Auskunft
MfG Rudolf61
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polo380

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #8 am: 29. Oktober 2008, 16:41:08 »

Tja,den Krankenkassen geht es ja auch wirklich schlecht... :heulen:.             Spass beiseite.Habe gerade gegen eine Krankenkasse vor Gericht verloren.Unerlaubte Handlung etc.Auch vorher gesonderten Prüftermin gehabt und widersprochen).Habe es drauf ankommen lassen.
Bin dann mitAnwalt vor Gericht gezogen und habe  nun sämtliche Kosten zutragen.Gerichtskosten,Anwälte (auch Gegenpartei)und die noch ausstehende Forderung.Zahle jetzt fast das doppelte.Beim nächsten mal würde ich mich mit der Krankenkasse(n) vergleichen.
Die werden immer wieder auf unerlaubte Handlungen plädieren und Recht bekommen....Viel Glück  OLLI
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dobberstein

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #9 am: 30. Oktober 2008, 11:19:29 »

Vielleicht kannst Du uns sagen wie hoch die Forderung der Krankenkasse war ? Wäre interessant.
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pd
 

Edgar5

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #10 am: 31. Oktober 2008, 20:46:43 »

Hallo Dobberstein,

also die Krankenkasse fordert ca. 7000,00 € für Zeitraum bis Nov 2001

davon nach dem Insolvenzantrag (15.10.) fällig geworden
oder überhaupt entstanden in Höhe von 4800,00 €

also nur ein Rest in Höhe von 2200 €
aber eine Zahlung in Höhe 4000 € nicht zweckbestimmt verbucht sondern 50 - 50 AN/AG
also 2000 € müssen noch abgezogen werden.

Restforderung nach meiner Ansicht 200 €

davon resultieren aus dem Jahr 1999 wegen einer nach Insolvenzeröffnung stattgefundenen Prüfung weitere 160 € (waren mit Antragstellung  mir nicht bekannt)

also Rest von 40 €

aber wiegesagt Kranenkasse hat 7000 € angemeldet.

Tschau Edgar5
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Rudolf61

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #11 am: 02. November 2008, 18:45:24 »

Hallo Edgar5,
wie hoch war Deine Angaben in der Insolvenzliste zu dieser KK? ich bekam von meiner Kk zu der Problemik die mündl.aussage,daß die KK esrtmal einen unbestimmten Wert ansetzt und bei dem Prüfungstermin die tatsächlichen
forderungen angibt. Nach meinen bisherigen Nachforschungen zum Thema "unelaubte Handlung.."muß ich feststellen,daß diese aussage stimmte(Die Forerungen belaufen sich auf 50% sozusagen die Arbeitnehmeranteile).Habe von der KK eine Ablichtung der Inso-Tabelle erhalten(fehlte in meinen Unterlagen,Wieso?),wo die unerlaubte Handlung festgehalten wurde. Somit muß ich wohl od.übel diese Forderung anerkennen und mit KK in Verhandlung treten.
MfG Rudolf61
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Barbara

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Re: Forderungen aus unerlaubter Handlung
« Antwort #12 am: 03. November 2008, 12:04:12 »

Hallo Edgar,

ich kann dich gut verstehen, dass du da nicht mehr durchblickst.
Bei meinem Mann, der ebenfalls Insolvenz beantragt hatte, läuft es ähnlich. Nur geht es dabei nicht um AN Anteile, sondern nur um die AG Anteile meines Mannes.
Aber was ich jetzt nicht ganz verstehe ist 1999? 2001?
Ist davon nicht schon einiges Verjährt?
Und ich gehe davon aus, dass die KK ganz einfach mal Verzugszinsen und Versäumniszuschläge mit dazu gerechnet hat.
Mein Mann lässt seine Forderungen der KK von einem Anwalt prüfen, der sich auf Sozialrecht spezialisiert hat.
Denn die Forderungen welche die KK meinem Mann in Rechnung gestellt hat, übertrifft auch jegliche Realität.
Was dabei herauskommt ???

Gruß Barbara
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