Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: hurts am 08. Juni 2011, 21:31:21
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Hallo,
ein Stromversorger versucht nun, bisher nur über das Anschreiben eines Anwalts,
die Stromgebühren für mein leerstehendes, freigegebenes EFH , entstanden zwischen IV Eröffnung und Zwangsverwaltung, zu vollstrecken.
Mein IV Verfahren läuft noch.
Kann ich die Vollstreckung verhindern, oder bis zum Verfahrensende aufschieben?
Gibt es dafür Rechtsgrundlagen?
Vielen Dank.
Hurts
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Sofern darin niemand wohnt, dürfte auch kein Strom verbraucht sein.
Ich würde eine Zwischenablesung fordern, da dürfte dann festzustellen sein, dass die geforderten Abschläge nicht verbraucht wurden. Damit dürfte das Thema vom Tisch sein.
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Ja,
hab ic hauch.
Die reinen grundgebühren werdne gefordert.
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Achso. Früher waren die Gebühren nur verbrauchsabhängig. Der Wettbewerb und die Neugestaltung der Verträge der Energieversorgern ist halt auch nicht immer ein Segen. Ja in dem Fall dürfen die das schon berechnen, man kann eventuell aber das Haus vom Stromnetz abschalten lassen. Wobei das natürlich auch eine vertragliche Geschichte ist mit Kündigungsfristen.
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mE. gehen die Kosten bis zur schriftlichen Freigabe zu Lasten der Masse.
Danach fällt die Forderung als Neuschuld an den Eigentümer zurück.
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Zwangsverwaltung?
Oder Zwangsversteigerung?