Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: elga am 02. Februar 2012, 19:18:48
-
hallo,
meine inso ist eröffnet. meine gläubiger haben nun zeit bis zum 05.03., ihre forderungen anzumelden. prüfung ist dann am 16.04..
nun meine frage: bekomme ich nach dem prüftermin mitgeteilt, welche gläubiger in welcher höhe forderungen angemeldet haben?
gruß elga
-
Ja
-
nein
-
Hallo elga,
Sie haben die Moglichkeit, Ihre Akte bei Ihrem zuständigen Inso-Gericht einzusehen.
-
Hallo,
die Gläubiger melden dem TH/IV ihre Forderungen,(manchmal auch nicht),Der prüft sie und meldet sie dann zur Tabelle an. Ich würde mir dann meine Akte einen Tag vor Ablauf der Anmeldefrist einsehen, ev. haben ja Einige nicht gemeldet. Es kann aber durchaus auch noch ein zweiter Prüfungstermin anberaumt werden, für Gläubiger die ev. nachmelden.
Gruß
Doktor Mabuse
-
Um mein "Ja" und das "Nein" von Insokalle zu präzisieren:
Ja, Sie können beim Gericht die Akte einsehen oder den Treuhänder bitten, Ihnen die Tabelle zuzusenden. Meiner hat es gemacht.
Nein, es ist kein Automatismus dahinter, dass Ihnen das Gericht oder der Treuhänder die Tabelle übersenden müssen.
-
Schade eigentlich, denn einige wohnen von ihrem Gericht bzw. TH weit weg. Andererseits wäre es ja wieder Aufwand und Kosten für das Gericht.
Stellt euch mal die Tabelle von Schlecker vor. Das wird bestimmt eine 5stellige Gläubigerzahl.
-
Stellt euch mal die Tabelle von Schlecker vor. Das wird bestimmt eine 5stellige Gläubigerzahl.
Na ja, 10.000 Gläubiger werden die wohl nicht haben. Ich denke, dass sind nur einige hundert Gläubiger, aber mit durchschnittlich Millionenforderungen. Die Mitarbeiter haben ja wohl bis zuletzt den Lohn bekommen.