"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Forderungsverzicht durch Gläubiger  (Gelesen 5006 mal)

rubenspower

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 82
Forderungsverzicht durch Gläubiger
« am: 23. November 2007, 11:19:32 »

Ich befinde mich im Verbraucherinsolvenzverfahren (eröffnet - Schlußtermin war noch nicht)

Jetzt würde mich interessieren wenn ein Dritter eine Forderung bezahlt und der Gläubiger erklärt Forderungsverzicht, in welcher Phase des Verfahrens kann dies der Gläubiger immer? oder nur bis zum Schlußtermin?

Der TH hat übrigens nichts dagegen wenn ein DRITTER die Forderung begleicht, dies habe ich sogar schriftl.
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Forderungsverzicht durch Gläubiger
« Antwort #1 am: 23. November 2007, 13:39:50 »

Ist ja schön, dass Sie das schriftlich haben. Wenn ich als ein am Verfahren beteiligter Gläubiger davon Wind bekommen, dass einer meiner "Leidensgenossen" vom wem auch immer KOMPLETT! bezahlt wurde, würde ich erstmal auf die Barrikaden gehen und Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.

Und was nützt in so einem Fall das Schriftliche? Übernimmt der Treuhänder dann den Rest Ihrer Schulden?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Forderungsverzicht durch Gläubiger
« Antwort #2 am: 23. November 2007, 18:04:49 »

In diesem Fall wohl ehr nicht, da der Gläubiger vbuH angemeldet hat und dies auch rechtskräftig ist (war doch so?)

Ich würde trotzdem bis nach dem Schlußtermin warten.
Dann wäre die vbuH auch insolvenzsicher.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

rubenspower

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 82
Re: Forderungsverzicht durch Gläubiger
« Antwort #3 am: 23. November 2007, 18:23:46 »

Leider hat dieser Gläubiger nicht angemeldet bis jetzt.
Gespeichert
 

rubenspower

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 82
Re: Forderungsverzicht durch Gläubiger
« Antwort #4 am: 23. November 2007, 18:25:38 »

Und der TH meinte wenn ein DRITTER bezahlt wäre es o.k. Ich will aber keine Gläubigerbegünstigung begehen oder einen anderen gravierenden Fehler begehen.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Forderungsverzicht durch Gläubiger
« Antwort #5 am: 24. November 2007, 15:36:05 »

Wenn er nicht (!) anmeldet, sollten Sie gerade bis nach dem Schlußtermin warten.

Dann hat er nämlich kaum noch die  Möglichkeiten seine Forderung geltend zu machen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz