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Autor Thema: Frage  (Gelesen 2449 mal)

piefke

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Frage
« am: 17. Dezember 2007, 09:29:22 »

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage und hoffe das mir einer weiter helfen kann.  Wie sieht es aus wenn man ein Insolvenzverfahren anstrebt und während dessen einen Umzug in ein anderes Bundesland plant und mit einem Partner in eine gemeinsame WG zieht.  Kann das Verfahren in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden? Für eure Antworten bedanke ich mich schon mal.

LG :gruebel:
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Feuerwald

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Re: Frage
« Antwort #1 am: 17. Dezember 2007, 11:29:22 »



"Kann das Verfahren in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden? "

Guten Morgen

folgender Kommentar fällt mir hierzu ein:

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ändert sich nichts weiter,
Gericht und Treuhänder bleiben unverändert.

Ein Wohnungs-/Jobwechsel sind dem Gericht und dem Treuhänder anzuzeigen.
Vorsicht bei einer selbst veranlassten Kündigung des Arbeitsverhältnisses, hier kann ein Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit vorliegen, wenn kein vergleichbar entlohntes neues Arbeitsverhältnis eingegangen wird.

Gruss
Feuerwald
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

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