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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht  (Gelesen 3056 mal)

Schmetterling1984

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Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« am: 26. Mai 2011, 16:18:32 »

Hallo,

habe mal eine kurze Frage mein Freund und ich wohnen zusammen und haben eine Nebenkostenerstattung bekommen von 20,00 Euro. Die Abrechnung läuft auf beide Namen also gehe ich davon aus das mein Freund der im eigentlichen Insolvenzverfahren ist die Hälfte 10,00 Euro abführen muss...

Haben den Insolvenzverwalter angeschrieben mit der Bitte uns mitzteilen ob und in welcher Höhe abgeführt werden soll.

Zur Info mein Freund schickt seine Lohnabrechnung immer direkt an den IV, der Arbeitgeber wurde nicht informiert. Bisher musste mein Freund auch nichts abführen da er 3 unterhaltspflichtige Kinder hat. Es besteht einfach nur eine Regelung das er schicken, soll der iV meinte gleich beim ersten Gespräch das er so uns so wahrscheinlich nie etwas von ihm an Geld sehen wird...

Also gibt es keine konkrete Vereinbarung darüber wie das läuft sobald Geld abgeführt werden muss...

Nun aber zu meinem Problem: Wir wussten nichts davon das ein Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung angeführt werden muss und haben uns deshalb erst 3 Monate später beim IV gemeldet. Aber wir haben uns gemeldet und entschuldigt. Der IV ist eigentlich ein ganz netter Kerl der von vorne rein sagte er schwärzt niemanden ohne persönliches Gespräch beim Gericht an... Ok wir haben uns zwar etwwas später gemeldet aber wir haben uns gemeldet.

Nun warten wir aber schon seit 6 Wochen auf eine Antwort, die aber nicht kommt. Nach 4 Wochen habe ich eine 2. Erinnerungsmail geschrieben (schicken sämtliche Sache per E-mail so wurde es vereinbart) doch es kommt nicht. Bei einem Anruf sagt man mir man kümmert sich.

Nun zu meiner Frage muss ich da tatsächlich hinter laufen bezüglich der Zahlung?? oder habe ich meine Pflich getan in dem ich den IV informiert habe (Sendebestätigung habe ich im Notfall vorliegen falls mal was vom Gericht kommt)... Was ist wenn er sich nicht meldet und ich deshalb nicht abführe weiss ja auch nicht wie viel??? Ist das meine Schuld oder als Schuld des IV zu werten. Ich meien darüber gibt es wie gesagt keine eindeutige Regelung und eine Antwort hätte ich schon gerne...

Vielen Dank!


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Angestellte80

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Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #1 am: 26. Mai 2011, 16:36:14 »

wenn du die Bankdaten hast, schick ihm doch einfach die 10 Euro sofern dein Freund noch im Verfahren ist. In der WVP muss er denke ich nicht die 10 Euro erstatten. Ich würde wegen 10 Euro kein Risiko eingehen.
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Der_Alte

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Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #2 am: 26. Mai 2011, 18:02:48 »

Wenn der TH über die Rückzahlung informiert ist und von ihm keine Reaktion kommt hat man im Regelfall seine Schuldigkeit getan.
Aber, um möglichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen würde ich es genau so machen wie von Angestellte80 beschrieben und einfach 10 € auf das Treuhandkonto überweisen.
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Schmetterling1984

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Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #3 am: 27. Mai 2011, 05:13:45 »

Vielen Dank für die Antworten

Ich habe keine Bankverbindung von ihm weil ich wei gesagt bisher nichts überweisen musste...
Und mir stellt sich auch die Frage ob ich definitiv nur 10,00 Euro zahlen muss oder vollen 20,00 Euro... Ein Bekannter meinte man müsse bei Gericht einen Antrag stellen damit dies bei einer Nebenkostenabrechnung zu berücksichtigen ist wenn man z.B. mit einem Partner zusammen lebt... Stimmt das???

Sind halt total verunsichert und möchten einfach keinen Ärger haben...
Ich meine ist jetzt nicht der IV dran, mit ner Antwort??? Denke doch das ich meine Pflicht getan hab, oder nicht????


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Angestellte80

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Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #4 am: 27. Mai 2011, 07:32:44 »

normalerweise bekommt dein Freund ein Schreiben vom TH wo die Bankverbindung mitgeteilt wird. Es kann ja immer sein, dass doch irgendwie Geld rein kommt, egal ob durch Arbeit oder sonst was.

Wenn du nicht in der Insolvenz bist und die Wohnung auf Eurer beiden Namen läuft, muss er nur 10 Euro bezahlen.
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Viele Grüße

Angestellte80
 

joedicom

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Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #5 am: 28. Mai 2011, 10:57:54 »

Nur mal sone allgemeine Info:
Sendungen via Email oder Fax haben vor Gericht keine Beweiskraft. Auch sogenannte "Sendeberichte" sind vor Gericht nicht als Beweis anerkannt!

Hier gehts zwar nur um 10 Euro...aber man sollte sich von Anfang an angewöhnen nicht alles so leichtfertig zu sehen. Wegen 10 Euro wird wahrscheinlich nichts nachteiliges passieren....aber achtet bitte bei jeder "wichtigen" Korrespondenz mit dem TH darauf das ihr nötigenfalls anerkannte Nachweise bringen könnt.
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Achdujeh

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Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #6 am: 28. Mai 2011, 12:20:15 »

Nur mal sone allgemeine Info:
Sendungen via Email oder Fax haben vor Gericht keine Beweiskraft. Auch sogenannte "Sendeberichte" sind vor Gericht nicht als Beweis anerkannt!
Das ist eine Halbwahrheit. Nach der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher hat die Zusendung per Fax die höchste Beweiskraft, wenn auf dem Protokollausdruck die wesentlichen Passagen sichtbar sind, um die es in dem Schreiben geht.

FG Achdujeh
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joedicom

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Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #7 am: 28. Mai 2011, 12:36:12 »

@ achdujeh  ein Faxprotokoll gilt nicht als Zustellbeweis beim Empfänger genausowenig wie eine Sendeprotokoll einer Email.

OLG Brankdenburg, Urteil vom 13.02.2008, Az. 4 U 132/07
§§ 130 Abs. 1 S. 1, 252, 280 Abs. 1, 281 Abs. 1 S. 1, 312, 355, 433 Abs. 2 BGB

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass der “OK-Vermerk” auf dem Sendebericht eines Faxgerätes nur die Herstellung der Verbindung zwischen dem Sende- und dem Empfangsgerät belegt. Für die Frage, ob die Übermittlung der Daten geglückt sei und Störungen ausgeblieben seien, habe der Vermerk indessen keinen Aussagewert. Die Datenübertragung könne nicht nur an Defekten des Empfangsgerätes, sondern auch an Leitungsstörungen, die zum Abbruch der Verbindung geführt haben, gescheitert sein, ohne dass dies im Sendebericht ausgewiesen werde. Solche Leitungsfehler, die nach dem Grundgedanken des § 120 BGB in den Risikobereich der Beklagten fielen, könnten vorliegend nicht ausgeschlossen werden. Deshalb vermag der “OK-Vermerk” nur ein Indiz für den Zugang zu bieten, nicht aber, einen Anscheinsbeweis zu rechtfertigen. Das OLG Brandenburg stellt sich damit der Rechtsansicht des OLG Karlsruhe entgegen (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Karlsruhe) und des OLG Celle (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Celle) sowie des OLG München (→ Klicken Sie bitte auf diesen JavaScript-Link: OLG München, Beschluss vom 08.10.1998, Az. 15 W 2631/98) entgegen, bestätigt aber gleichzeitig die Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 665, BGH NJW 2004, 1320).
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Der_Alte

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Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #8 am: 28. Mai 2011, 13:44:58 »

Das Gericht kann das Fax so werten wie einen einfachen Brief, auch da ist die Zustellung nicht zu beweisen. Mit beiden läßt sich im Zweifelsfall keine Zustellung beweisen.
Wenn die andere Partei oder auch das Gericht auf das Fax allerdings antwortet, gilt es als beweiskräftig zugestellt. Insofern kann man Fax auch statt eines einfachen Briefs benutzen.
Bei wichtigen Sachen empfiehlt es sich natürlich einen beweiskräftigeren Weg zu wählen.
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Achdujeh

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Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #9 am: 28. Mai 2011, 13:48:12 »

@ achdujeh  ein Faxprotokoll gilt nicht als Zustellbeweis beim Empfänger genausowenig wie eine Sendeprotokoll einer Email.
Lies mal, was ich geschrieben habe, da steht nichts davon, dass ich Faxprotokolle mit einem OK-Vermerk meine.

Grundsätzliche ist, wenn man extreme Maßstäbe anlegt, kaum eine Zustellungsform beweissicher. Im Einschreiben mit Rückschein kann ja auch bloß ein weißes Blatt Papier gelegen haben. Die Annahmebestätigung bei Einschreiben bestätigt nichts weiter als dass ein Schreiben irgendwo angekommen ist. Für Faxe ohne Protokollausdruck gilt das natürlich ebenso. Ich kann ja auch ein Stück Klopapier zum Empfänger faxen.

Entscheidend ist auch, was im alltäglichen Rechtsverkehr als sicher gelten kann. Und da ist das Fax nunmal eine vergleichsweise sichere Sache. Ich benutze es seit vielen Jahren im Umgang mit Anwälten, Behörden, Gerichten und Firmen und kann nur sagen, dass es ungemein wirkungsvoll ist, wenn man dem Empfänger einen Protokollausdruck unter die Nase halten kann.

Natürlich stehen die wichtigen Passagen eines Briefes immer so, dass sie im Protokoll wiedergegeben werden.

FG Achdujeh
« Letzte Änderung: 28. Mai 2011, 21:10:47 von Achdujeh »
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Feuerwald

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Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #10 am: 28. Mai 2011, 17:10:50 »

"Nun warten wir aber schon seit 6 Wochen auf eine Antwort, die aber nicht kommt. Nach 4 Wochen habe ich eine 2. Erinnerungsmail geschrieben (schicken sämtliche Sache per E-mail so wurde es vereinbart) doch es kommt nicht. Bei einem Anruf sagt man mir man kümmert sich"


Wenn wir jetzt noch die förmliche Zustellung eines Briefes wegen 10 Euro durch den Gerichtsvollzieher in Erwägung ziehen, dürfte der IV äußerst mürrisch werden.

Legen Sie die 10 Euro zur Seite und warten Sie ab. Und falls Sie nicht schlafen können, hinterlegen Sie die 10 Euro beim Insolvenzgericht – aber ob die sich den 10 Euros annehmen werden?

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr

Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #11 am: 28. Mai 2011, 18:51:42 »

@ achdujeh  ein Faxprotokoll gilt nicht als Zustellbeweis beim Empfänger genausowenig wie eine Sendeprotokoll einer Email.

Ojemine, wo haben wir uns denn hier wieder verirrt ?
So einen Kindergarten mit Brief nicht erhalten oder Fax nicht bekommen wird normalerweise nur zwischen privaten Parteien gespielt. Ich habe noch nie einen Brief per Einschreiben an ein Gericht geschickt weil die Post dort ordnungsgemäß verarbeitet wird. Der Richter entscheidet nach den Informationen die er zur Verfügung hat und hat dabei in aller Regel keinerlei persönliche Motive und daher auch keine Ambitionen Beweismittel zu unterdrücken.

Das Gleiche gilt in aller Regel auch in der Kommunikation mit Anwälten wenn man es nicht wirklich mit einem sehr seltenen Exemplar des Winkeladvokaten zu tun hat. Auch Anwälte entscheiden nach Sachlage und nehmen auch die Post vom Gegner ordnungsgemäß an. Eben auch weil er nicht persönlich involviert ist sondern nur die Sache (nach aktueller Sachlage) vertritt. Das Gleiche gilt in diesem Sinne auch bzw. erst recht für Insolvenzanwälte.

Mag sein dass es eine Ausnahme ist oder vielleicht gibt es auch grobe Unterscheidungen in der Abarbeitung von Verbraucherinsolvenzen und Regelinsolvenzen, aber in meinem Verfahren ist bisher jeder Brief angekommen und wurde auch beantwortet. Auch ist mein Insolvenzverwalter ggf. telefonisch zu erreichen, wovon ich aber bisher kaum Gebrauch gemacht habe, wofür auch ? So wichtig sind meine Anliegen dann auch wieder nicht, dass ich nicht 2 Wochen auf Antwort warten könnte. Länger hats eigentlich noch nie gedauert.

Hin und wieder schreibe ich unter der Anschrift noch einen Hinweis "Kopie Insolvenzgericht". Manchmal sende ich den Brief tatsächlich in Kopie wenn ich es für wichtig erachte. Ansonsten reicht es halt auch wenn der Satz einfach draufsteht und der IV glaubt das Gericht bekommt eine Kopie des Schreibens.
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Insokalle

Re: Frage an Insolvenzverwalter doch ermeldet sich nicht
« Antwort #12 am: 28. Mai 2011, 20:16:47 »

außerdem gibt es dazu auch andere Entscheidungen
s. OLG Celle und OLG Karlsruhe (mit Sachverständigengutachten!)
Den technischen Fortschritt können selbst die Gerichte nicht ewig aufhalten bzw. ignorieren.
Meines Wissens hängt so ein Fall beim BGH.
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