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Autor Thema: frage wegen autoverwertung  (Gelesen 1757 mal)

Momo72

frage wegen autoverwertung
« am: 01. Juni 2012, 13:23:14 »

ich habe ein paar fragen wegen dem auto meines manne (eröffneten PI verfahren)
er hat sich im letzten jahr ein eigenes auto gekauft. wir waren ein paar monate getrennt also brauchte er ein eigenes auto. vorher hatte er immer meins genutzt um zur arbeit zu kommen. da ich keinen führerschein hatte damals (mache ich grade erst) hab ich das auto damals verkauft und meinem mann einen teil des erlöses gegeben damit er sich einen anderen kaufen kann. dummerweise hat mein mann das seinem TH aber nicht mitgeteilt.  :nono: also ich das erfahren hab, haben wir das schnellstens nachgeholt mit der bitte das auto aus der masse freizugeben.
nun verhält es sich so das wir mittlerweile wieder zusammen wohnen, er das auto abgemldet hat und wieder meinen wagen nutzt. das kann er allerdings nur solange bis ich meinen führerschein fertig habe (wird wohl so in ca 4-5 wochen sein), dann nutze ich meinen wagen selber.
nun ist es so das an seinem wagen soviele reparaturen gemacht werden müßten bevor man den überhaupt wieder fahren kann, das würde mehr kosten als der wagen überhaupt noch wert ist. wirtschaflicher totalschaden also.

nun haben wir einen brief vom TH bekommen in dem er folgendes verlangt:
name und anschrift des verkäufers... reicht hier der kaufvertrag?
angaben aus welchen mitteln der wagen gekauft wurde: das geld hatte er ja von mir. müssen wir das irgendwie schriflich belegen?? wenn ja wirds schwierig. logischerweise hab ich mir damals keine quittung oder dergleichen von meinem mann für das geld geben lassen.
und einen beleg für die vorsichtlichen reperaturkosten: was müssen wir da genau abgeben? einen kostenvoranschlag oder will der ein gutachten..? das dumme ist das kostet ja auch geld so eine bescheinigung.

in unserem schreiben haben klar gestellt das mein mann das fahrzeug braucht um zur arbeit zu kommen sobald ich meinen wagen nutze. kann der TH trotzdem sagen er will ihn behalten weil er jetzt im moment nicht im gebrauch ist? 
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paps

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Re: frage wegen autoverwertung
« Antwort #1 am: 02. Juni 2012, 20:33:14 »

Sie können dem Th den Sachverhalt so darstellen, wie er ist.
Sie haben das Geld für den Wagen wegen der Gütertrennung gegeben.
Den Kaufvertrag haben Sie ja noch.
Kostenvoranschlag der Werkstatt sollte als Beweis reichen.

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Momo72

Re: frage wegen autoverwertung
« Antwort #2 am: 02. Juni 2012, 20:40:13 »

danke für die antwort. ja den kaufvertrag haben wir selbstverständlich noch. dann werden wir den wagen in die werkstatt schaffen und einen kostenvoranschlag machen lassen. würde es denn reichen wenn nun dieser sich zb auf 1500 euro belaufen würd (diese summer wurde ca genannt als das auto das letzte mal in der werkstatt war, 500 euro hatten wir nämlich schon mal reingesteckt und notdürftig "flicken" lassen) und wir dann ausdrucke von zum beispiel mobile.de oder vergleichbaren seiten beilegen würden mit vergleichbaren autos und die werden alle bedeutend günstiger gehandelt? oder woran wird sich da orientiert wieviel er noch wert ist?
hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt :rougi:
Gespeichert
 
 

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