Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Runge am 16. April 2006, 21:41:08
-
Nabend alle zusammen,
ich hätte da mal eine frage zu einem Beschlusses
vom Amtsgericht an meinen Ehemann der vor ca.
2 Jahren das Privatinsolvent beantragt hat..
In diesen Schreiben heist es:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn T. R.
wird das Verfahren aufgehoben (§200 InsO)
Eine Zuteilung fand mangels Masse nicht statt.
Kann hier jemand vielleicht etwas damit anfangen?
Leider ist unser Anwalt im Urlaub und somit können wir
diesen erst in ca. 14 Tagen dazu befragen und da mein
Mann keine Nacht mehr schlafen kann versuche ich es auf diesem wege....
Lieben Dank in vorraus N.R
-
Hallo,
damit ist das Insolvenzverfahren aufgehoben und Ihr Mann befindet sich \"nur\" noch in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Er hat also nur noch die Obliegenheite des § 295 InsO zu erfüllen, um seine angekündigte Restschuldbefreiung zu erhalten.
MfG
ThoFa
P.S.: Dass dieser Beschluss \"schlaflose Nächte\" verursacht, spricht - mal wieder - für eine magelhafte Beratung des Anwaltes. :rolleyes: [addsig]
-
Hallo ThoFa,
danke für deine Antwort, ich habe mit das fast schon gedacht
aber mein Mann geht immer vom schlimmsten aus :manno:
Ich hab mich schon gefragt wo für wir überhaupt einen
Anwalt brauchen, denn bis jetzt musste ich wegen jedem
Schreiben was wir vom Amtsgericht bekommen haben
dort anrufen. Die kosten hätten wir uns ja auch sparen
können.......
Lg. N.R