Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Momo72 am 23. Juli 2012, 11:04:25
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hallo
ich habe eben mal die suchfunkion betätigt aber leider keine antwort auf meine frage gefunden
mein mann ist in der eröffente PI und wir wollen jetzt umziehen im nov. leider konnte ich meinen mann nicht davon überzeugen da es einfacher ist den mietvertrag auf meinen namen abzuschließen :angry:
wie verhält sich das nun mit der mietkaution. die vermeiter möchten ein mietsparbuch anlegen und dort werden dann 2 KM angespart. 1. darf mein mann das überhaupt? er ist ja im eröffneten verfahren, und 2. wenn das buch aufgelöst wird geht das geld dann komplett an die masse?
ich geh mal davon aus das wir so schnell nicht wieder ausziehen aber man kann ja nie wissen
wie sihet das aus wenn wir dieses sparbuch nur auf meinen namen anlegen lassen? kann der TH dann bemängeln das wir "an ihm vorbei sparen"
lg
momo
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Ihr Mann kann mit seinem unpfändbaren Einkommen machen, was er will, Sie sowieso..
Wenn das Sparbuch auf Ihren Namen läuft, halte ich das für unschädlich.
Würde es Ihrem Mann gehören und die Kaution würde vor Aufhebung der Insolvenz frei, könnte Sie an die Masse gezogen werden.
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Claus-seit 13 Tagen mit erteilter RSB
Bekommt Ihr denn überhaupt die Wohnung wenn der Mietvertrag auf den Namen Deines Mannes läuft? Sollte der Vermieter in die Schufa gucken, hat sich's möglicherweise eh' erledigt.
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Wenn zwei Leute in einer Wohnung wohnen, wird ein Vermieter auch darauf achten, dass beide im Mietvertrag stehen.
Im Mietvertrag steht meistens nur, dass die Mieter die Kaution stellen müssen, ohne Sonderregelung. Daher bringt es mE nichts, wenn der Vermieter ein Sparbuch nur auf den Namen eines Mieter anlegt. IdR die Hälfte wird bei Auflösung trotzdem in der Masse landen, wenn das Inso-Verfahren dann noch läuft.
ME liegt die Lösung in einer Regelung im Innenverhältnis zwischen den Mietern, die schriftlich abgeschlossen werden sollte.
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ME liegt die Lösung in einer Regelung im Innenverhältnis zwischen den Mietern, die schriftlich abgeschlossen werden sollte.
:gruebel: was ist damit gemeint? das mein mann und ich so eine art vertrag wegen dem sparbuch machen sollen..
der mietvertrag ist übrigens schon von uns beiden unterschrieben
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wäre nett wenn die fragen oben noch beantwortet würde damit ich weiß was damit gemeint war :gruebel: :dntknw:
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ja, die Mieter können untereinander prinzipiell vereinbaren, was sie wollen.
Zu klären wäre, ob das auch ein Schuldner im lfd. Insolvenzverfahren kann.
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wie sieht es denn aus im falle einer auflösung des sparbuches wenn das verfahren noch eröffnet ist und das sparbuch auf beider namen läuft? steht dann dem TH nur die hälfte zu? oder bekommt er das ganze geld?
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Unterm Strich würde ich sagen, im Zweifel bekommt er letztlich die Hälfte
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ok... dann hoffe ich das das verfahren bald geschlossen wird. im der WVP darf man sowas doch behalten oder?
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Claus-seit 13 Tagen mit erteilter RSB
Bekommt Ihr denn überhaupt die Wohnung wenn der Mietvertrag auf den Namen Deines Mannes läuft? Sollte der Vermieter in die Schufa gucken, hat sich's möglicherweise eh' erledigt.
Um Auskunft bei der Schufa zu erhalten, muß der Vermieter dort als Mitglied eingetragen sein.
Es gibt aber die Möglichkeit, das der Vermieter sich eine Vollmacht , für die Erlangung der Auskunft bei der Schufa, vom Mieter geben läst.
Eine Anmerkung am Rande:
Sich bei der Schufa Online anmelden. Die schicken einem dann die Zugangsdaten. So kann man an 365 Tagen im Jahr, 24 Std. täglich, sich über die Eintragungen informieren und die Auskunftsersuchenden werden auch gelistet.
Man muß allerdings einen einmaligen Betrag leisten, um das zu machen. Ich meine dafür 18€ gezahlt zu haben.
Gruß
Nix mit Inkasso
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ok... dann hoffe ich das das verfahren bald geschlossen wird. im der WVP darf man sowas doch behalten oder?
ja, wenn nicht Nachtragsverteilung möglich ist