"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Frage wegen Privat Insolvenz  (Gelesen 1825 mal)

Dreamer

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Frage wegen Privat Insolvenz
« am: 08. Mai 2008, 16:47:11 »

Hallo habe eine frage wegen Privatinsolvenz:

Also zum Thema und Fakten

Ich würde gerne in die private Insolvenz gehen habe da aber nen kleines Problem. Ich habe im Jahr 2006 bei meinen Hartz 4 Antrag angegeben das ich bei meinen Vater lebe und pauschal 50euro Kostgeld abgebe was aber nicht gestimmt hat also folglich flasche angaben gemacht habe(hab mich geschämt zuzugeben das ich Obdachlos bin). Nachdem ich mir eine Whg gesucht habe und es darum ging Miete zuübernehmen usw kam das mit den falschen angaben heraus. Da ich damals kein geld hatte um die Kaution zubezahlen wurde mir ein zinsfreier Kredit genehmigt.

So nun zum Problem ich darf ja wenn ich Privatinsolvenz anmelde nix abbezahlen. Kann mir auf Grund dieser falschen Angaben das Privatinsolvenz verwährt werden? Die folge wäre das ich 10Jahre warten müsste

Mfg

Dreamer
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Frage wegen Privat Insolvenz
« Antwort #1 am: 08. Mai 2008, 20:46:09 »

Sie sollten das mit der SB vor Ort abklären.

In aller Regel wird die Arge maximal ihre Rückforderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung anmelden.

Von allen anderen Forderungen könnten Sie dann trotzdem befreit werden.

Ansonsten sollte die Frist nach 290 InsO abgewartet werden

Zitat
2.  der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz