Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sharon am 09. Mai 2008, 10:54:52

Titel: Frage wegen Regelinsolvenzverfahren
Beitrag von: sharon am 09. Mai 2008, 10:54:52
Guten Tag,

ich bin dabei mein Regelinsolvenzverfahren zu beantragen, dazu habe ich eine Frage .
Ich habe ein Darlehen von der Arge für  Genossenschaftsanteile bekommen. Dort zahle ich seit dem 20,- euro monatlich ab (da ich ALG II bekomme).
Kann ich dieses Darlehen mit in die Insolvenz nehmen oder ist das weil vom Staat geliehen nicht möglich?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Noch eine kurze Frage, ich bin mir nicht ganz sicher das ich alle Gläubiger zusammen habe, eine Schufaauskunft hilft mir leider auch nicht wieter da dort nur 2 Einträge drin stehen.
Wo kann ich noch Informationen herbekommen damit ich niemanden vergesse?

viele grüsse
Sharon
Titel: Re: Frage wegen Regelinsolvenzverfahren
Beitrag von: Feuerwald am 09. Mai 2008, 12:33:19
 Kann ich dieses Darlehen mit in die Insolvenz nehmen oder ist das weil vom Staat geliehen nicht möglich?

- das müssen Sie sogar angeben. Ein ganz normale Insolvenzforderung. Vater Staat und seine Kassen hat keinen Sonderstatus. Ob die ARGE jedoch einfach die raten einbehält und Regelsatz abzieht, bleibt offen.


Wo kann ich noch Informationen herbekommen damit ich niemanden vergesse?

- da gibt es viele Optionen, a) die zahlreichen Auskunfteien b) die großen Inkassobüros c) die zentralen Mahngerichte d) ggf. noch den Gerichtsvollzieher fragen (wenn der schon aktiv ist) e) und wenn schon EV abgegeben wurde, evtl. auch noch das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht.