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Autor Thema: Frage wegen Unterhaltspflichtige Person  (Gelesen 3189 mal)

Nico1977

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Frage wegen Unterhaltspflichtige Person
« am: 02. Oktober 2011, 20:19:59 »

Hallo zusammen
Bei mir ist es so das ich Drei Unterhaltspflichtige personen habe.
2 Kinder 12 und 1 jahr Alt.Plus im Moment meine Frau die noch bis nächster Jahr Juli im Mutterschutz ist.
Im Moment zahle ich zwischen 40 und 120 € an meinen TH.(Bzw. mein Arbeitgeber überweist es direkt vom Lohn)
Meine Frage ist jetzt:
Wie sieht es dann ab Nächstes jahr aus,wenn bei meiner Frau der Mutterschutz zu Ende geht,und sie wieder Arbeitet tut?
Muß ich doch dem TH bescheid geben das meine Frau wieder Arbeitet,und dementsprechend eine Unterhaltsperson entfällt?
Oder auch dem Arbeitgeber?Weil der Rechnet ja die Pfändung aus.
Ich weiß das ich dazu Verpflichtet bin und deßhalb möchte ich mich schon mal im Vorraus Informieren.
Noch eine Frage:
Habe hier im Forum gelesen,das da jemand geschrieben hat er bekommt ein mal im Jahr einen Bogen vom TH.
Kennt das jemand?Vielleicht ist es ja ein Bogen wo man dementsprechend ausfüllen muß ob sich bei uns was geändert hat.
Ich bin in der Inso seit Januar 2011, von meinem TH hör und seh ich nix.Ich Schick dem alle 3 Monate meine Lohnabrechnungen und fertig.
Ob das wohl gut ist wenn mann gar nichts vom Inso verlauf mitbekommt?
Habe ihn selber mal vor 3 Monaten angerufen und gefragt ob alles klar ist  :biggrin:
Seine antwort war:So wie es sein soll :thumbup:
Trotzdem habe ich so ein Ungutes gefühl.
Das gepfändete Geld tut mir nicht so weh,es bleibt immer noch geld übrig um meine Familie zu ernähren.
Und mehr wie Arbeiten geht ja auch net.
Mein Lohn Schwangt hoch und runter,da ich Schichtarbeiter bin und es bei mir auf die Schichtzulage drauf ankommt.
Da kann doch keiner verlangen das ich mehr arbeiten muß.??? Ich Arbeite in 4 Schichten jeweils 8 Std.
Letzten Monat konnte das Erste mal nichts gepfändet werden,da ich kaum Sonn bzw.Feiertags zuschläge
erhalten habe.
Das sieht dann diesen Monat wieder Anders aus.
Kann man denn Überhaupt was Falsch machen während der Inso?
So wie bei mir?Ich geh fleißig und ganz Normal Arbeiten,Sehe zu das ich meine Rechnungen Pünktlich bezahle,Schicke meine Lohnabrechnungen wie ausgemacht an meinen TH.
Über ein Feedback würde mich freuen.
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horst69

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Re: Frage wegen Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2011, 10:58:58 »

Sie müssen dem TH nicht melden das Ihre Frau wieder arbeitet !

Ihre Frau bleibt, auch wenn Sie wieder arbeitet, unterhaltsberechtigt und zwar solange, bis das GERICHT etwas anderes beschließt !

Der TH könnte theoretisch einen Antrag bei Gericht stellen, das Ihre Frau nicht mehr gerechnet wird, aber die Entscheidung liegt beim Gericht !

Also, keine schlafenden Hunde wecken, da soll der TH schon selbst drauf kommen  :biggrin:
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Nico1977

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Re: Frage wegen Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2011, 15:15:43 »

Steht das Irgentwo?
Will ja nichts riskieren!!!
Wie bekommts das Gericht mit?
Wenn ich doch niemandem was sage,erfährt ja keiner was.
Aber mein TH hat mir damals gesagt,wenn sich Familiär,beruflich,oder Umzug was tut ist mann dazu Verpflichtet bescheid zu geben!!! :dntknw:
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2011, 15:19:53 von Nico1977 »
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horst69

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Re: Frage wegen Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #3 am: 04. Oktober 2011, 15:57:44 »

Familiär ändert sich gar nichts !

Ihre Frau ist nicht verpflichtet dem TH irgendetwas zu sagen. Selbst wenn Sie sich weigert auf Nachfrage Angaben zu machen kann der Th nichts machen. Wenn er einen Antrag bei Gericht stellen sollte wird das Gericht nachfragen und dann sollte man Angaben machen.

Steht das irgendwo ?

Das ist unnötig, eine Ehefrau ist automatisch unterhaltsberechtigt !
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Nico1977

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Re: Frage wegen Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #4 am: 04. Oktober 2011, 16:33:46 »

Frau muß vielleicht nichts sagen.(sie ist ja nicht in der Inso)
Aber ich müsste doch bescheid geben wie meine Familiäre Situation ist sobald sich was ändert.
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horst69

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Re: Frage wegen Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #5 am: 04. Oktober 2011, 16:38:40 »

Was bitte ändert sich denn an deiner familiären Situation ?????

Bekommst du noch ein Kind oder heiratest ne 2. Frau ???

Ne, Spaß beiseite, du mußt in diesem Falle nichts melden.

Weiß dein TH das deine Frau derzeit in Mutterschutz ist ?
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Feuerwald

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Re: Frage wegen Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #6 am: 04. Oktober 2011, 16:51:59 »

Müssen muss an nicht. Dazu gibt es irgendwo ein BGH Urteil. Wenn man aber besser schlafen kann, sich keine Sorgen machen will und letztendlich mit den Spielregeln der InsO bzw. ZPO leben kann, ist eine Mitteilung an den TH auch nicht verboten. Sie müssen dann damit rechnen, dass der TH einen Antrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO beim Insolvenzgericht stellen kann. Dieses entscheidet dann, ob die unterhaltspflichtige Personen wegen eigenen Einkunft weiter zu berücksichtigen ist.
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Achdujeh

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Re: Frage wegen Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #7 am: 04. Oktober 2011, 16:59:41 »

Müssen muss an nicht. Dazu gibt es irgendwo ein BGH Urteil. Wenn man aber besser schlafen kann, sich keine Sorgen machen will und letztendlich mit den Spielregeln der InsO bzw. ZPO leben kann, ist eine Mitteilung an den TH auch nicht verboten. Sie müssen dann damit rechnen, dass der TH einen Antrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO beim Insolvenzgericht stellen kann. Dieses entscheidet dann, ob die unterhaltspflichtige Personen wegen eigenen Einkunft weiter zu berücksichtigen ist.
Und in dem Zusammenhang ist es ganz legal, wenn man mit scharfem Belistift nachrechnet, ob sich ein Vollzeitjob für die Ehefrau überhaupt lohnt, wenn sich dadurch der Pfändungsbeitrag des Ehemanns deutlich erhöhen sollte.

Man sollte dann ruhig prüfen, ob das Einkommen der Ehefrau nicht unter die ortsübliche Grenze gesteuert werden kann, ab der durch das zuständige Gericht die Unterhaltspflicht eingeschränkt wird oder ganz entfällt.

FG Achdujeh
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Nico1977

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Re: Frage wegen Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #8 am: 04. Oktober 2011, 17:12:45 »

Was bitte ändert sich denn an deiner familiären Situation ?????
Naja Frau geht Arbeiten,und bei mir wird dann mehr gepfändet.

Weiß dein TH das deine Frau derzeit in Mutterschutz ist ?
Ja weiß er.

Familiär ändert sich gar nichts !

Ihre Frau ist nicht verpflichtet dem TH irgendetwas zu sagen. Selbst wenn Sie sich weigert auf Nachfrage Angaben zu machen kann der Th nichts machen. Wenn er einen Antrag bei Gericht stellen sollte wird das Gericht nachfragen und dann sollte man Angaben machen.



Das ist unnötig, eine Ehefrau ist automatisch unterhaltsberechtigt !
Wenn das so ist sage ich auch nix,hat ja noch zeit bis nächstes jahr Juni
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horst69

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Re: Frage wegen Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #9 am: 04. Oktober 2011, 17:42:53 »

Wenn der TH jetzt auch noch rechnen kann, müsste er eh wissen, bis wann deine Frau in Mutterschutz ist, den vorraussichtlichen Zeitraum werdet Ihr Ihm wahrscheinlich gesagt haben !?

Ich würde nichts sagen.
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Nico1977

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Re: Frage wegen Unterhaltspflichtige Person
« Antwort #10 am: 04. Oktober 2011, 20:21:15 »

Wenn der TH jetzt auch noch rechnen kann, müsste er eh wissen, bis wann deine Frau in Mutterschutz ist, den vorraussichtlichen Zeitraum werdet Ihr Ihm wahrscheinlich gesagt haben !?

Ich würde nichts sagen.
Also Elterngeld hat meine Frau auf 2 Jahre gemacht.Daheim bleiben will sie aber 3 Jahre.Bzw.bis die kleine in den Kindergarten geht.Kann ja sein das mein TH sich nächstes Jahr bei mir meldet und Nachfragt,ob die Frau wieder Arbeitet.
Keine Ahnung.ich werds auf mich zu kommen lassen.
Besten dank
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