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Autor Thema: Frage wegen Weihnachtsgeld Ibsolvenzverfahren und weiteres  (Gelesen 2510 mal)

bela79

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Frage wegen Weihnachtsgeld Ibsolvenzverfahren und weiteres
« am: 19. November 2010, 12:25:59 »

Halli Hallo, ich bin ganz neu hier und habe gleich ein paar Fragen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Erst einmal zur Situation:

Meine Freundin steht im vorbereitenden Insolvenzverfahren, heisst, sie hat jetzt den Stand einen Treuehändler zugewiesen zu bekommen und hat dort ihren ersten Besprechnungstermin Ende November.

Sie ist alleinerziehnde Mutter von 2 Minderjährigen Töchtern und hat eine feste Arbeit. Nun meine Fragen:

1. ihr Arbeitgeber zahlt mit dem nächsten Gehalt, welches nächste Woche überwiesen wird, das jährliche Weihnachtsgeld. Die Abrechnung dafür ist schon durch und auch nicht mehr änderbar. Nun weiss ich ja, dass bis auf 500 € des Weihnachtsgeldes vom prinzip her der Rest gepfändet wird. Sie bekommt allerdings etwas mehr Weihnachtsgeld. Wie ist das jetzt in ihrem Fall? die Abrechnung/auszahlung überschneidet sich ziemlich genau mit dem ersten termin beim Treuehändler. Wird dieses Weihnachstegld nun schon gepfändet? Also rückwirkend? Oder ab wann zählt der genaue Pfändungszeitpunkt?

2. Soll sie nun für den TH eine Inventarliste der Wohnung anfertigen. Jedoch sind hier die Gegenstände total vermischt gekauft worden. Viel auch von mir. Muß ich das alles detailiert auflisten? Viele Dinge habe ich selber auch mal geschenkt bekommen und weiß die Werte garnicht mehr. Bei ihr das selbe. (wohnen zusammen)

Wäre sehr dankbar für Antworten und bedanke mich schonmal

lg

Edit: Eine Frage habe ich noch: wenn sie im Mai Urlaubsgeld und eine Gewinnbeteiligung erhält, ist dann das Urlaubsgeld überhaupt nicht pfändbar, die Gewinnbeteiligung jedoch komplett?
« Letzte Änderung: 19. November 2010, 12:37:25 von bela79 »
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Fallera

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Re: Frage wegen Weihnachtsgeld Ibsolvenzverfahren und weiteres
« Antwort #1 am: 19. November 2010, 12:39:14 »

1. Ist das Verfahren schon eröffnet? Nehme ich an, wenn sie einen TH zugewiesen bekommen hat! Die Pfändung beginnt ab Verfahrenseröffnung. Vom Weihnachtsgeld sind 500 EUR unfpändbar. Der Rest unterliegt den normalen Pfändungsbestimmungen was nicht zwangsläufig heist, dass alles über 500 EUR gepfändet wird.

2. Nein, eine Inventarliste braucht sie nicht anzufertigen. Der Besuch des TH geht in den meisten Fällen schmerzlos über die Bühne. Wahrscheinlich wird dies auch der einzige Besuch im laufe der nächsten Jahre sein.
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bela79

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Re: Frage wegen Weihnachtsgeld Ibsolvenzverfahren und weiteres
« Antwort #2 am: 19. November 2010, 12:48:41 »

Hallo, danke erst einmal :)

also wenn ich dich richtig verstehe, wenn sie 2 Unterhaltspflichtige Kinder hat und ca. 1200 € netto verdient plus etwa 750 € weihnachtsgeld bekommt sie dann 1700 € ausgezahlt oder wie?

lg
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bela79

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Re: Frage wegen Weihnachtsgeld Ibsolvenzverfahren und weiteres
« Antwort #3 am: 19. November 2010, 12:55:47 »

Achso, und in dem Schreiben des TH ist die Rede von Insolvenzantragsverfahren... Es soll gutachterlich festgestellt werden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung vorliegen..

also ist es ja vom Prinzip her noch nicht eröffnet. Wenn sie jetzt aber am 25. 11. das Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommt, und sie erst am 30.11. einen Termin beim TH hat um dort sämtliche Unterlagen mitzubringen und ein gespräch zu haben, muss sie dann TROTZDEM eventuell zuviel gezahltes Weinachtsgeld abführen?
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bela79

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Re: Frage wegen Weihnachtsgeld Ibsolvenzverfahren und weiteres
« Antwort #4 am: 21. November 2010, 09:38:23 »

hmm weiß keiner ne Antwort? :(

lg
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Fallera

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Re: Frage wegen Weihnachtsgeld Ibsolvenzverfahren und weiteres
« Antwort #5 am: 21. November 2010, 15:52:09 »

Gehaltsabtretung beginnt ab verfahrenseröffnung!
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paps

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Re: Frage wegen Weihnachtsgeld Ibsolvenzverfahren und weiteres
« Antwort #6 am: 21. November 2010, 18:08:41 »

Das vor der Eröffnung ausgezahlte Weihnachtsgeld unterliegt nicht der Pfändung durch den Gutachter.
Es steht ihnen zur freien Verfügung zu.
Erst mit Eröffnung beginnt die Laufzeit der Abtretung.
Sind Sie jetzt tatsächlich in der Gutachterphase, wurde noch nicht eröffnet.

Ja, Urlaubsgeld ist im üblichen Rahmen unpfändbar, die Boni werden ganz normal mit ihrem Nettobetrag bei der Pfändung berücksichtigt.

BSP:
1700 normales Netto
3500 erhöhtes Netto mit Boni + Urlaubsgeld
1000 Bruttourlaubsgeld.

Rechnung:
3500 Netto - 1000 Urlaubsgeld  = 2500 neues Pfändungsnetto ---> 275,01 pfändbar
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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