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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Frage zu einer Steuererstattung  (Gelesen 4894 mal)

wackeldackel

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Frage zu einer Steuererstattung
« am: 09. Februar 2014, 20:34:09 »

Hallo liebe Gemeinde,

wie ist das? Ich bin noch in der Inso, angestellt und schwerbeschädigt. Weil ich eine Einsatzwechseltätigkeit habe, erhalte ich Verpflegungsmehraufwand, also 12€ am Tag. Diesen soll ich über den Jahresausgleich wieder bekommen. Kann diesen der IV einkassieren? Darf er das? Ebenso bekomme ich eine Steuerbegünstigung aufgrund der Schwerbeschädigung? Darf er auch diese einkassieren?

Danke Mark
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eidechse

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #1 am: 10. Februar 2014, 15:36:16 »

Resultieren daraus Einkommensteuererstattungen dann sind sie vollständig pfändbar und gehen in die Insolvenzmasse.
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tomwr

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #2 am: 11. Februar 2014, 00:03:20 »

wie ist das? Ich bin noch in der Inso, angestellt und schwerbeschädigt. Weil ich eine Einsatzwechseltätigkeit habe, erhalte ich Verpflegungsmehraufwand, also 12€ am Tag. Diesen soll ich über den Jahresausgleich wieder bekommen. Kann diesen der IV einkassieren? Darf er das? Ebenso bekomme ich eine Steuerbegünstigung aufgrund der Schwerbeschädigung? Darf er auch diese einkassieren?

Im Prinzip ja, man kann aber ggf. einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen um nachträgliche Rückzahlungen zu vermeiden.

Zitat
Behinderte Menschen können wegen der mit Ihrer Behinderung im Zusammenhang stehenden erhöhten Aufwendungen anstelle einer Steuerermäßigung für außergewöhnliche Belastungen einen nach dem Grad der Behinderung gestaffelten Pauschbetrag als Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend machen. Er beträgt pro Jahr bei einem Grad der Behinderung von

    25 und 30:      310 Euro
    35 und 40:      430 Euro
    45 und 50:      570 Euro
    55 und 60:      720 Euro
    65 und 70:      890 Euro
    75 und 80:   1.060 Euro
    85 und 90:   1.230 Euro
    95 und 100: 1.420 Euro
http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11353605/

Sofern man höhere Kosten belegen kann, ist der Freibetrag entsprechend anzupassen.
Das oben sind nur pauschalierte Beträge aufgrund einer Behinderung ohne weitere Belege.
Einen Freibetrag bei regelmäßigen Ausgaben durch Ausübung einer Beschäftigung kann man fast immer direkt ausrechnen und eintragen lassen wenn man das glaubhaft belegen kann.
Z.B. auch Entfernungspauschalen o.ä.
« Letzte Änderung: 11. Februar 2014, 00:07:28 von tomwr »
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HausH

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #3 am: 11. Februar 2014, 21:50:28 »

 :hi:

ich habe mir die Freibeträge auch eintragen lassen, diese musst du aber jedes Jahr neu beantragen...also rechtzeitig vor dem Ende des Jahres das FA anschreiben. Was ich nicht wusste, was für einige vielleicht interessant ist, wenn du dir die Freibeträge erst im Sommer eintragen lässt, sagen wir juli...dann wird der Freibetrag auf die verbleibenden Monate verteilt.

gruß von HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

wackeldackel

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Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #4 am: 12. Februar 2014, 15:36:22 »

Resultieren daraus Einkommensteuererstattungen dann sind sie vollständig pfändbar und gehen in die Insolvenzmasse.

Das ist ja das, was ich nicht verstehe: Durch die Tätigkeit habe ich doch einen Mehraufwand, sprich Unkosten, die mir das Finanzamt erstattet. Wieso kann dann dies der IV kassieren?

Oder anders herum: Ich habe doch keinerlei Motivation bei der Steuererklärung etwas anzugeben, wenn es sowieso der IV kassiert.

Gruss Mark
« Letzte Änderung: 12. Februar 2014, 15:38:16 von wackeldackel »
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eidechse

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #5 am: 13. Februar 2014, 11:03:50 »

Es wird halt nur der Anspruch bewertet, den man hat. Und der nennt sich nunmal nur Einkommensteuererstattungsanspruch. Woraus der resultiert wird nicht bewertet. Der Anspruch gegen das Finanzamt ist halt pfändbar. Das ist regelmäßige Rechtsprechung sämtlicher Gerichtswege. Von daher kann man nichts machen.

Und im Hinblick auf die Motivation: Sie sind zur Mitwirkung verpflichetet. Mangelt es an dieser, kann es zur Versagung der RSB kommen.

Wenn die Steuererstattung zudem evtl. die einzige Insolvenzmasse ist, dürfte sie in vielen Fällen komplett zur Deckung der Verfahrenskosten benötigt werden. Das führt in Fällen der Verfahrenskostenstundung dazu, dass sich die Kosten, die sich da Gericht nach Erteilung der RSB vom Schuldner wieder holen will reduzieren.

Und dann wäre ja noch der "moralische Aspekt". Der Schuldner hat seine Schulden ja schließlich selbst gemacht, dann sollte er auch dafür sorgen, dass die Gläubiger noch möglichst viel an Quote bekommen.
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tomwr

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #6 am: 14. Februar 2014, 00:33:15 »

Und dann wäre ja noch der "moralische Aspekt". Der Schuldner hat seine Schulden ja schließlich selbst gemacht, dann sollte er auch dafür sorgen, dass die Gläubiger noch möglichst viel an Quote bekommen.

Gegenposition: Der Schuldner wird im Verfahren auch ganz schön gebeutelt bzw. hat diverse Mitwirkungspflichten, Abtretungserklärung, Verlust aller Vermögensgegenstände bei Eröffnung des Verfahrens - also da braucht man sich nicht künstlich ins Zeug legen um eine höchstmögliche Befriedigungsquote zu erreichen. Wahrscheinlich soll er abends (am Besten auch nach Ende des Verfahrens) noch mit einem schlechten Gewissen ins Bett gehen.

Und solange man nicht den jeweiligen Hintergrund der Schulden und deren Geschichte kennt, sollte man mit Begriffen wie Moral vorsichtig sein. Ich könnte hier jetzt wahrscheinlich seitenweise vollschreiben, welche Forderungspositionen von Gläubigern moralisch höchst fragwürdig sind - zum Teil auch durch eigene Erfahrungen. Die Welt ist nicht so schwarz-weiß wie sie auf den ersten Blick scheint.
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eidechse

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #7 am: 14. Februar 2014, 12:41:44 »

@ tomwr

Jetzt kommen Sie mal wieder runter. Ich habe nicht umsonst eine Schreibweise mit Anfürhungszeichen gewählt.

Wenn Sie im Übrigen den Verlust aller Vermögensgegenstände, etc. so schlimm finden, sollten Sie sich mal ins Gedächtnis rufen, dass es dafür auch die RSB gibt. Die Ruhe vor den Gläubigern (zumindest hypothetisch - ich weiß so einige Gläubiger halten sich nicht daran) kostet halt auch was.
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tomwr

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #8 am: 18. Februar 2014, 22:25:33 »

Es geht hier nicht um schlimm, auch bin und war ich nicht aufgeregt. Sonst hätte ich sicher was anderes geschrieben als die sachlich formulierte "Gegenposition". Hier handelt es sich ja auch augenscheinlich um eine Meinung oder These.

Es geht mir einfach darum, dass man auch mal die andere Seite der Medaille sieht und nicht nur scheinheilig alle Schuld dem Schuldner in die Schuhe schiebt. Witziges Wortspiel, wenn auch mit ernstem Hintergrund. Ähnlich wie bei jedem Streit gehören auch zu einer Insolvenz immer zwei Parteien. Einer alleine kann sich nicht streiten genauso wie einer alleine auch keine Schulden machen kann.

Es geht mir darum auch mal aufzuzeigen oder von Zeit zu Zeit mal in Erinnerung zu rufen, dass auch die Gläubiger in aller Regel eine Verantwortung tragen. Niemand zwingt sie, Geld oder geldwerte Vorteile, Kredite oder Ähnliches an Andere zu verleihen oder zu vergeben oder wie auch immer. Genauso wie niemand einen Schuldner zwingt, solche Angebote anzunehmen.

Man darf hier nicht außer Acht lassen, dass es einfach in aller Regel ein Geschäft mit Ertragsabsichten der Gläubiger ist. Und das kann auch mal nach hinten losgehen. Wenn es sich unterm Strich rechnet, also mehrheitlich gutgeht, dann scheint das einfach ein tragfähiges Konzept zu sein. Kein Gewinn ohne Risiko. Wobei das Risiko ja in aller Regel sowieso in Zinsen eingepreist wird.

Insofern halte ich moralische Argumente nicht angebracht wobei überhaupt Moral sehr interpretationsfreudig ist. Da hat halt jeder andere Ansichten, was zumutbar oder tragfähig für Andere oder für die Gesellschaft ist. Wenn ich mir vor Augen führe, wie hemdsärmelig oft in der Politik zu Werke gegangen wird, dann darf man sich nicht wundern, wenn der schlichte Bürger sich nicht immer anders verhält als solche Vorbilder.
« Letzte Änderung: 18. Februar 2014, 22:29:25 von tomwr »
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eidechse

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #9 am: 19. Februar 2014, 12:32:34 »

@ tomwr

Zitat
also da braucht man sich nicht künstlich ins Zeug legen um eine höchstmögliche Befriedigungsquote zu erreichen. Wahrscheinlich soll er abends (am Besten auch nach Ende des Verfahrens) noch mit einem schlechten Gewissen ins Bett gehen.

Reine Sachlichkeit sieht für mich aber anders aus.

Das ist nicht nur eine Gegenposition, da steckt auch schon Vorwurf dring.

Nach wie vor ignorieren Sie, dass das "moralische Argument" in Anführungszeichen gesetzt wurde. Sie wollen hier Schudzuweisungen irgendwo reinlesen, wo keine sind. Mal abgesehen davon, Sie sagen ja selbst, dass der Schuldner ja nicht gezwungen wurde, Geschäfte mit seinen Gläubigern einzugehen. Macht er es, dann steht er halt in der Verantwortung.

Wenn Sie nicht außer acht lassen wollen, dass es dem Gläubiger eigentlich ums Geld verdienen geht, dann hört sich das so an, als ob dies verwerflich wäre. Sollte das tatsächlich so gemeint sein, dann hat das aber mit der Wirklichkeit in der wir leben und der in Deutschland herrschenden Staatsform nicht wirklich viel zu tun. Spinnt man diese Aussage weitern, dann dürften ja nur noch Geschäfte ohen Gewinnerzielungsabsicht getätigt werden. Dann würde aber alles zu Grunde gehen. Es ist ja nicht so, dass z.B. eine Bank den Gewinn eines einzelnen Rechtsgeschäfts sozusagen in die Tasche steckt und evtl. dann den Anteilseignern zukommen lässt. Der Gewinn aus dem einzelnen Rechtsgeschäfts wird natürlich auch zur Kostendeckung eingesetzt, z.B. werden die Arbeitnehmer aus derartigen Gewinnen gezahlt.

Im Übrigen um auf den eigentlichen Ausgangspunkt, nämlich die Aussage des Frgenstellers wieder zurück zu kommen

Zitat von: wackeldackel
Oder anders herum: Ich habe doch keinerlei Motivation bei der Steuererklärung etwas anzugeben, wenn es sowieso der IV kassiert.

Was für ein Bild eines Insolvenzschuldners wird denn hierdurch hervorgerufen?

Diese Aussage ist doch nur wieder Wasser auf den Mühlen, für das Bild, das im Hinblick auf Insolvenzschuldner doch sowieso weit verbreitet ist. Dass es wahrscheinlich mehr redliche Schuldner gibt, die sich wirklich vorbildlich verhalten, geht leider immer unter. Was im Gedächtnis bleibt sind halt die Fälle, in denen es Probleme gibt. Läuft ein Verfahren unproblematisch durch, dann ist es einfach nicht präsent.

Sorry, ich meine ja noch immer, dass, wenn man etwas will, man sich halt auch an die Spielregeln halten muss. Und was ein Schuldner will, ist die RSB.
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Insokalle

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #10 am: 19. Februar 2014, 19:11:26 »

Zitat
Zitat von: wackeldackel
Oder anders herum: Ich habe doch keinerlei Motivation bei der Steuererklärung etwas anzugeben, wenn es sowieso der IV kassiert.

Was für ein Bild eines Insolvenzschuldners wird denn hierdurch hervorgerufen?

Diese Aussage ist doch nur wieder Wasser auf den Mühlen, für das Bild, das im Hinblick auf Insolvenzschuldner doch sowieso weit verbreitet ist.

Jep, aber für die "motivationslosen" Rebellen kann es schnell heißen:
Adios RSB
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tomwr

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #11 am: 22. Februar 2014, 18:05:58 »

Sorry, ich meine ja noch immer, dass, wenn man etwas will, man sich halt auch an die Spielregeln halten muss. Und was ein Schuldner will, ist die RSB.

Ja und ?
Die RSB ist doch kein Geschenk wie es allgemein dargestellt wird. Der Schuldner muss sich gewissen Regeln unterwerfen, aber die Regeln sind für alle gleich. Alles was zum Vorteil des Gläubigers ist, darf dieser nutzen. Genauso darf der Schuldner alles nutzen, was zu seinem Vorteil ist.

Auch muss der Schuldner nicht von morgens bis abends für bestmögliche Befriedigung der Gläubiger sorgen. Wenn unsere Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg bringt, müssen wir uns damit abfinden. Wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens keine Erwerbsobliegenheit hat, muss er nicht arbeiten. Natürlich könnte er freiwillig, wenn er wollte. Aber warum soll er das wollen ? Weil ihm irgendwelche moralischen Zwischeninstanzen das einreden ?

Wenn er in der WVP seinen Erwerbsobliegenheiten nachkommt, warum soll er noch einen zweiten oder dritten Job parallel annehmen ? Könnte er meist, wenn er wollte. Minijobs gibt es zu Hauf. Zeitungen austragen morgens um 4 Uhr, abends in der Kneipe jobben. Oder Samstag und Sonntag. Während die Gläubiger auf dem Golfplatz ihre Bälle schlagen. Jaja, soweit kommts noch.

Es hat schon seinen Grund, warum Versagungsgründe genau benannt werden, weil den Begriff der Redlichkeit halt jeder anders interpretiert.

Wer sind denn bitte die redlichen Gläubiger ?
Rechtsanwälte die mit dubiosen Massenabmahnungen Geld verdienen wollen ?
Banken, die noch heute über 10% Differenz zwischen Guthabenzins und Dispozins praktizieren ?
Oder Vorfälligkeitsentschädigungen wollen, wenn jemand seinen geliehenen Betrag vorzeitig abtragen/zurückzahlen will ?
Versicherungen, die langjährige Verträge abschließen für die Altersvorsorge und in den ersten 5 Jahren erstmal nur die Einzahlungen als Provision selbst einsacken ?
Banken und Investmentberater, die zweifelhafte Anlagestrategien empfehlen und Kundengelder vernichten ?
Eine Spiel- und Süßwarenindustrie, die hauptsächlich Geschäfte mit Kindern anstreben, die die Erziehungsberechtigten erfüllen sollen ?

Ich könnte die Liste fortsetzen. Banken spekulieren doch letztlich immer nur darauf, dass man eingeräumte Kredite und Überziehungen möglichst bis zum Anschlag nutzt, in der Hoffnung dass die Zinsen immer schön gezahlt werden können. Dass das ein Schuldner nutzt, dem das Wasser möglicherweise bis zum Hals steht, nur um ein gewissen Zeit zu überleben, ist das schon verwerflich ? Die Gläubiger leisten einen großen Beitrag zur Verschuldung der Nation und nutzen oft gewissenlos Sehnsüchte oder Notsituationen schamlos aus. Ist das redlich ???
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waldi

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #12 am: 22. Februar 2014, 19:56:46 »

Sorry, aber ich kann grad' nicht erkennen, dass wackeldackel durch Banken in den Ruin getrieben worden ist.
Habe ich was verpasst?
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tomwr

Re: Frage zu einer Steuererstattung
« Antwort #13 am: 26. Februar 2014, 23:49:55 »

Hier ging es um die Redlichkeit des Schuldners und dass eidechse der Meinung ist, dass ein redlicher Schuldner ALLES unternehmen sollte um seine Gläubiger zufrieden zu stellen und ein Schuldner kein schlechtes Bild in der Öffentlichkeit abgeben sollte, was das Ansehen der Schuldner in der Allgemeinheit beschädigt.

Wackdeldackel hatte die Aussage getroffen, dass er keine Lust habe aufgrund von Einsatzwechsel verbunden mit Verpflegungsmehraufwand den steuerlichen Vorteil an den IV/TH abzutreten, den er ja selbst braucht um seine höheren Aufwendungen zu decken. Und unbestritten ist wohl, dass eine solche Tätigkeit höhere Lebenshaltungskosten produziert als wenn man nach einem 8 Stunden Tag zu Hause in Ruhe kochen kann während man sonst sich halt unterwegs verpflegen muss.

Fakt ist, Redlichkeit ist gesetzlich weitestgehend durch gültige Versagungsgründe definiert in §§ 290,295,296,297,298 sowie durch konkrete BGH Rechtsprechung und alles Verhalten was nicht zu gültigen Versagungsgründen führt ist in diesem Sinne als einwandfrei anzusehen. Deshalb habe ich im Gegenzug einfach mal in meinen Augen unredliches (aber rechtlich zulässiges) Verhalten von Gläubigern vor Augen geführt. Damit hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Wenn Gläubiger alle zustehenden rechtlichen Möglichkeiten nutzen, warum soll der Schuldner das nicht dürfen ? Es ist genauso legitim.

Das war eine ganz allgemeine Diskussion völlig unabhängig von einem konkreten Insolvenzverfahren.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2014, 23:52:05 von tomwr »
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