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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Saiou am 20. Januar 2013, 13:27:23

Titel: Frage zu Heirat in der WVP (beide in Verbraucherinsolvenz)
Beitrag von: Saiou am 20. Januar 2013, 13:27:23
Hallo, meine Lieben.

Meine Frage bezieht sich, wie schon im Betreff angegeben, auf eine Heirat.
Habe versucht über die Suchfunktion mögliche Antworten zu erhalten, aber dort waren meist Kinder mit im Spiel, welche mit im Haushalt leben.
Bei uns ist es anders ^^

Mein Partner und ich befinden uns beide in der Verbraucherinsolvenz (beide seit 2009). Er hat zwei Kinder aus erster Ehe, für die er auch Unterhalt zahlt. Die Kinder leben bei der Kindesmutter kommen aber regelmäßig zu Besuch :)
Meine Wenigkeit ist kinderlos, geht arbeiten und zahlt auch jeden Monat ohne Aufforderung den zu leistenden Pfändungsbetrag an den Treuhänder.


Wie ist das nach der Heirat? Ist mein Mann dann ein Unterhaltsberechtigter, weil ich weitaus mehr wie er verdiene? Oder ändert sich nichts und alles bleibt wie bisher und ich zahle an meinen Treuhänder(?), was auch gut wäre, denn immerhin möchte ich keinen Ärger bekommen =(


Liebe Grüße
Saiou
Titel: Re: Frage zu Heirat in der WVP (beide in Verbraucherinsolvenz)
Beitrag von: Der_Alte am 21. Januar 2013, 19:04:49
Warum sollte es Ärger geben, bloß weil wegen einer zusätzlichen unterhaltsberechtigten Person der Treuhänder weniger pfändbare Anteile erhält. Die Pfändungsregeln sind gesetzlich bestimmt und danach wird Ihr zukünftiger Ehemann automatisch bei Ihnen als unterhaltsberechtigt angesehen und berücksichtigt. Sollte das Ihrem Treuhänder nicht passen, kann er einen Antrag nach § 850 c ZPO stellen, dass Ihr Ehemann aufgrund ausreichendem eigenen Einkommen nicht zu berücksichtigen ist. Über diesen Antrag entscheidet das Gericht.
Sie brauchen Ihren Treuhänder auch gar nicht erst mit der Nase darauf zu stoßen, denn Sie brauchen dem TH nicht einmal mitzuteilen, dass Sie geheiratet haben.
Ihr Arbeitgeber muss es wissen, damit er bei der nächsten Abrechnung Ihren Mann berücksichtigt und entsprechend weniger abführt.

Rechtsprechung zu dem Thema findet sich in BGH, Beschluss vom 22. 10. 2009 - IX ZB 249/08.

Gleiches gilt im Übrigen auch für Ihren Mann, der Sie als unterhaltsberechtigt bei seinem Arbeitgeber meldet.
Titel: Re: Frage zu Heirat in der WVP (beide in Verbraucherinsolvenz)
Beitrag von: Saiou am 22. Januar 2013, 05:23:01
Vielen lieben Dank für die Antwort =)

Zitat
Sie brauchen Ihren Treuhänder auch gar nicht erst mit der Nase darauf zu stoßen, denn Sie brauchen dem TH nicht einmal mitzuteilen, dass Sie geheiratet haben.

Ich dachte, dass ich verpflichtet bin dem Treuhänder jegliche Veränderung in meinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mitzuteilen. Da zählt doch eine Heirat auch dazu, oder?


Liebe Grüße,
Saiou
Titel: Re: Frage zu Heirat in der WVP (beide in Verbraucherinsolvenz)
Beitrag von: makro am 22. Januar 2013, 09:36:33
In der WVP muß man nur folgendes machen!

http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html

Nicht mehr und nicht weniger! Da ist die Insolvenzordnung eindeutig!