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Autor Thema: Frage zu P-Konto & Auto  (Gelesen 1591 mal)

Eulenmaedchen

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Frage zu P-Konto & Auto
« am: 10. April 2013, 22:11:57 »

Hallo zusammen,

ich habe noch mal zwei Fragen. Vorab kurz zur Info: wir haben noch kein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, sondern "nur" eine Schuldenregulierung, aber durch die Arbeitslosigkeit von meinem Mann seit März können wir die auch nicht mehr länger tragen (sind 800 € im Monat) und werden wohl nächsten oder übernächsten Monat das Insolvenzverfahren eröffnen müssen, da er zwar Jobangebote hat, diese aber zu schlecht bezahlt sind.

Ich lese immer wieder von P-Konten. Können mein Mann und ich unsere beiden Konten nun einfach zu einem P-Konto umwandeln lassen? Oder müssen wir das sogar, wenn wir in einer PI sind? Was passiert, wenn mehr als der Pfändungsfreibetrag auf das Konto kommt, wenn wir noch nicht in der PI sind? Kann die Bank das irgendwie einbehalten, weil nur noch ein bestimmter Betrag auf das Konto kommen darf?
Kann bei einem P-Konto wirklich niemand mehr pfänden? Kann das Finanzamt das Konto trotzdem sperren, falls man Schulden beim FA hat?

Zum Thema Auto: sollte mein Mann einen neuen Job beginnen, wird es im Schichtdienst sein mit Beginn um 6 Uhr (üblich in seinem Beruf). Nun fährt der erste Bus hier aus dem Ort erst kurz vor 6 und er würde nie pünktlich zur Arbeit kommen. Wenn das Auto für die Arbeit benötigt wird, darf es ja eigentlich nicht abgenommen werden. Aber muss die Arbeitsstelle dann auch eine bestimmte Strecke weit weg sein, weil er ja sonst zu Fuß oder mit dem Rad fahren könnte? Gibt es da eine Grenze, z.B. Auto darf nur behalten werden wenn der Job 15 Kilometer und mehr vom Wohnort entfernt ist?

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Insokalle

Re: Frage zu P-Konto & Auto
« Antwort #1 am: 15. April 2013, 17:58:50 »

Zum P-Konto:
Sie können Ihre Konten in ein P-Konto umwandeln. Jeder von Ihnen kann ein P-Konto haben. Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als P-Konto geführt werden. Sollten Sie noch ein Gemeinschaftskonto haben, sollten Sie dies meiner Meinung nach ohnehin auflösen.

In der Insolvenz muss man kein P-Konto haben, d.h. niemand zwingt einen dazu. Angesichts der Diskussionen hier in den letzten Wochen/Monaten stellt sich mE die Frage, ob es nicht doch sinnvoll ist. Früher hätte ich auch gesagt, es ist egal. Aber man muss bedenken, dass mit Verfahrenseröffnung das Guthaben auf einem normalen Konto zur Insolvenzmasse gehört. Und es mag Verwalter geben, die nicht mal eben entspannt auf kurzem Dienstweg das Konto freigeben sondern das Guthaben zur Masse vereinnahmen wollen. Insofern sehe ich gewisse Risiken. Sie sollten das mit der Schuldnerberatung besprechen.

Es ist nicht so, dass auf dem P-Konto nur ein bestimmter Betrag eingehen darf. Auf einem P-Konto können auch Unsummen eingehen. Der Pfändungsschutz umfasst jedoch nur die in § 850k ZPO genannten Freibeträge. Darüber hinausgehend sind zusätzlich Pfändungsschutzanträge möglich.

Selbstverständlich kann ein P-Konto gepfändet werden. Es wird aber nicht gesperrt. Sie können zumindest über die o.g. Freibeträge verfügen. Vereinfacht gesagt und ohne die Probleme/Fragen im Detail zu vertiefen, wird das, was darüber liegt, an den Gläubiger abgeführt.
Demzufolge kann auch das FA vor Verfahrenseröffnung das Konto pfänden. Die Pfändung kann aber unwirksam sein, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor der Stellung des Insolvenzantrages erfolgt.


Zum Auto:
Richtig, wenn das Auto benötigt wird, um zur Arbeit zu kommen, dann ist es unpfändbar. Nur eine Austauschpfändung wäre möglich. Ich kenne nun keine Richtsätze, die eine bestimmte Entfernung als angemessen oder unangemessen ansehen. Die Entscheidungen zur Unpfändbarkeit sind sehr stark auf den jeweiligen Fall bezogen und zumeist geht es darum, ob man mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen kann.
Um aber Ihr Beispiel aufzugreifen: Ich persönlich halte 15 km mit dem Rad (was normal etwa zwischen 30-60 min sein dürften) um 06.00 Uhr morgens für unzumutbar, gerade im Winter.


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