Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kalimero am 02. November 2009, 18:24:03

Titel: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
Beitrag von: Kalimero am 02. November 2009, 18:24:03
Hallo,

befinde mich seit ein einhalb Jahre im insolvenzverfahren, bin geschieden und habe 2 Kinder aus dieser Ehe, für meine Exfrau muss ich nichts zahlen. Sind somit 2 Unterhaltspflichtige die in der Pfändungstabelle berücksichtigt werden.
Wir erwarten (<<man Entschuldige einen furchtbaren Tippfehler) zum Dezember ein gemeinsames Baby :-) die Mutterschutzzeit meiner Partnerin beginnt diese Woche. Hab meine TH bereits informiert Sie sagte mir ich solle ihr das nur schriftlich mitteilen, wann es soweit ist, damit sie es ab nächstes Jahr berücksichtigen kann wegen den Unterhaltspflichten. Nun zu meiner Frage, ich habe gelesen das ich meiner Partnerin auch Unterhaltspflichtig bin aber das schon während der Zeit der Mutterschutzfrist. Stimmt das so, oder erst ab Geburt unseres Kindes ? Hab ich dann letztendlich 4 Unterhalspflichtige Personen oder nur 3 ?  Weiß nicht ob ich meiner Partnerin in dem Jahr der Elternzeit auch Unterhaltspflichtig bin ? Muss das ja meinen Arbeitgeber auch mitteilen, da ja eine lohnpfändung läuft, die noch bis März nächstes Jahr dauert, danach wird ja an meine TH das gepfändete Geld bezahlt ?

Danke schonmal im Vorraus
Titel: Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
Beitrag von: paps am 02. November 2009, 20:55:59
die Frage wird hier (http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html) eindeutig beantwortet.
BGB §1615 und §850d ZPO
Ab 6 Wochen vor dem theoretischen Entbindungstermin gilt die Unterhaltspflicht und endet mit der 8.Woche nach Geburt.
Dies könnte nur mit Beschluß des InsoGerichtes wegen eigener Einkünfte der Mutter geändert werden.

Nach Ablauf der 8 Woche müßten Sie für die Anerkennung der Unterhaltspflicht aber einen erneuten Antrag stellen, da Sie scheinbar nicht miteinander verheiratet sind.
---------
Für das Kind gilt Unterhaltspflicht ab dem Monat der Geburt.
Titel: Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
Beitrag von: paps am 02. November 2009, 21:37:47


bin geschieden ...für meine Exfrau muss ich nichts zahlen. ....
Ich erwarte zum Dezember ein gemeinsames Baby

 :lollol:

Darf ich das in meiner Kuriositätensammlung  verwenden?
Titel: Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
Beitrag von: Kalimero am 02. November 2009, 21:56:30
Man verzeihe mir einen schreibfehler .. is ja nett wie man sich hier an Leuten belustigt, Werde meine anfrage nochmal im Gericht stellen, dann muss ich mich hier nicht auslachen lassen für einen schreibfehler. Verwende es wofür du willst. Mach aus dem Ich ein wir dann kannst auch du ruhig schlafen ! Danke für die Antwort im vorpost !
Titel: Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
Beitrag von: Paula41 am 03. November 2009, 08:49:48
Also ich werde lieber ausgelacht als angepisst. Drum bleib ich hier.
Titel: Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
Beitrag von: Feuerwald am 03. November 2009, 12:01:22
hier wird doch niemand ausgelacht.
Das man mal über eine Formulierung schmunzelt muss erlaubt sein.
Also bitte nicht eingeschnappt sein.
Titel: Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
Beitrag von: paps am 03. November 2009, 20:03:02
Entschuldigung !
 :streichel:


Die Anfrage war aber ernst gemeint, da ich, selbstverständlich anonymisiert, solche Stilblüten seit Jahren sammle.
Das hat nichts mit Ihnen zu tun.

Auch ich hab schon so einige meiner Postings als Zitate, hier wieder lesen dürfen und habs nicht krumm genommen.

Stüüüümts LucaM? 
Titel: Re: Frage zu Unterhaltspflichtigen Personen
Beitrag von: lucca_m am 03. November 2009, 20:20:48
Absolut, das macht dieses Forum sym-badisch. Zeitweise...