Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MissMarple28 am 09. Februar 2011, 18:00:22
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Hallo ,
um mich kurz vorzustellen , ich bin Nicola ,28 und befinde mich seit 2008 im Insolvenzverfahren.
Heute habe ich Post bekommen vom Amtsgericht wo drin steht :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nicola ....
wird das Insolvenzverfahren nach Abhaltung des Schlusstermins, vollzogener Schlussverteilung und
Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben.
:gruebel: :mad2: raff ich nicht ... was soll das nun heissen ??
Mir ist klar das das bestimmt schon xmal hier gestellt wurde aber ich bin einfach total
nervös weil ich nicht weiss was das nun bedeutet das ich keine ruhe finde das halbe board durchzusuchen/lesen :heulen: :Oh_no:
Vielen Dank schonmal für die Antworten
liebe Grüsse
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raff ich nicht ... was soll das nun heissen ??
- alles wunder und völlig normal. Sie sind nun in der sog. "Wohlverhaltensphase" angelangt. Das eigentliche Insolvenzverfahren ist nun vorbei. Die Restschuldbefreiung wurde rechtskräftig angekündigt.
Nun sollten Sie noch den § 295 InsO lesen und verstehen, dann geht der Rest auch noch gut aus.
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:biggrin:
das hört sich ja gut an ... ab wann kann ich denn eigentlich wieder über der Pfändungsfreigrenze verdienen
ohne abzüge ?
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das hört sich ja gut an ... ab wann kann ich denn eigentlich wieder über der Pfändungsfreigrenze verdienen
ohne abzüge ?
-nach ablauf von 6 jahren ab eröffnung des verfahrens! Bzw. Nach erteilter rsb!