Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: HIrschi am 13. November 2008, 16:30:27
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Moin zusammen bin gerade abei meinen Antrag fertig zumachen.
Jetzt habe ich eine Frage: Ergänzungsblatt G, bei 1. Arbeitseinkommen steht " Abzweigungsbetrag bei Pfändung oder Abtrettung in €"
.... Was kommt da rein? Mein Monatsgrundlohn oder was mir nach Pfändung überbleibt aber das kommt denke ich bei Auszahlungsbetrag rein oder?
Steht gerade voll auf der Leitung!!!
Danke schonmal
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Hi :cheesy: ,
füllst Du die Bögen manuell aus, oder bedienst Du Dich dabei der hier im Forum empfohlenen Software "InsoPoint"?
Wie dem auch sei: bei dem von Dir angesprochenen, ersten Punkt dieses Formulares trägst Du Dein regelmäßiges Monatseinkommen mit dem Auszahlungsbetrag (also abzüglich Steuern, Sozialabgaben und ggf. einbehaltener Pfändungs- bzw. Abtretungsbeträge) ein.
Werden bereits Beträge auf Grund von Pfändungen und / oder Lohabtretungen von Deinem Arbeitgeber einbehalten, so trägst Du diese (Abzweigungsbeträge) ebenfalls ein.
Ich kann nur empfehlen, wenn schon an dieser Stelle bei eigentlich "ganz humanen Fragen" Unklarheiten bestehen, jemanden hinzuzuziehen, der sich mit der Materie auskennt...
Wenn wir dennoch irgendwie helfen können, frag' einfach noch mal nach :cheesy:
Gruß
José
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Danke für deine Hilfe!
Habe alles fertig :juchu:.... nur bei diesem Punkt habe ich voll auf der Leitung gestanden :shock:
Gut das euch alle gibt!!!!!!!!
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Schönes Quad.
Ich hoffe es ist nicht ihrs, denn als Transportmittel zur Arbeit wird es wohl nicht anerkannt werden. :whistle:
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Danke! Aber wieso wird es nicht anerkannt um zur Arbeit zukommen, habe ja kein Auto?
Nein das gehört meiner Freundin !
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Es fällt schwierig, in den etwas kühleren Monaten , wie die, die da kommen werden, ein offenes Fahrzeug als ständiges Transportmittel freizubekommen.