Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Chris22305 am 01. Mai 2012, 19:37:29

Titel: Frage zum Insolvenzverfahren (PI)
Beitrag von: Chris22305 am 01. Mai 2012, 19:37:29
Hallo zusammen,

am 15.5.11 wurde das Privatinsolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet.

Seitdem habe ich einmal pers. Kontakt mit dem Treuhänder gehabt und schicke flessig jeden Monat die Gehaltsabrechung hin.

Bin habe ich im Netz (Insolvenzbekanntmachungen.de) gesehen, dass folgendes Bekannt gemacht wurde:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Herrn YYY
Treuhänder: Herr XXX

erfolgt die besondere Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren (§177 Abs. 1 InsO).

Prüfungsstichtag ist anberaumt auf Montag, 11. Juni 2012.

Die Tabelle mit den nachträglich angemeldeten Forderungen und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Prüfungsstichtag auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts N., zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Spätestens an dem Prüfungsstichtag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.



Ich frage mich nun was das genau heißt?!

Müsste ich nicht bald zur Aufhebung des Verfahrens?

Bin etwas verunsichert wie das weitere Verfahren jetzt ist.


LG
Titel: Re: Frage zum Insolvenzverfahren (PI)
Beitrag von: paps am 03. Mai 2012, 20:51:14
Es wurden nachträglich Forderungen angemeldet, diese werden nun in einem gesonderten Termin geprüft.
Sie sollten sich auf jeden Fall über diese Forderungen informieren und ggf. bestreiten.