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Autor Thema: Frage zum Schlusstermin  (Gelesen 2077 mal)

Honigzitrone

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Frage zum Schlusstermin
« am: 27. August 2010, 20:21:58 »

Hallo!
Ich habe einen Brief vom Gericht bekommen, in dem steht:
...wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt.
Darüber hinaus wird der Schlusstermin
-zur Abnahme der Schlussrechnung des Treuhänders
-zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnisund die bei der Verteilung zu berücksichtigen Forderungen
-zum Antrag des Schludners auf Erteilung der Restschuldbefreiung
-zum Antrag des Treuhänders über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an den Treuhänder
-zum Vorbehehalt einer Nachtragsverteilung hinsichtlich erst nach der Schlussverteilung eingehender Massebeträge aus Steuererstattungsansprüchen 2009 und 2010
-zur Entscheidung der Gläubiger gem.§197 Abs. 1Nr.3 Inso über folgenden nicht verwertbaren Gegenstand: Mietkaution in höhe XXXX.
Sofern keine Beschlussfassung erfolgt, gilt der Gegenstand als zugunsten des Schuldners freigegeben.

im schriftlichen Verfahren durchgeführt.

So nun meine Frage: Können die Gläubiger erst jetzt einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen? Oder konnten sie das auch schon vorher?
Ich hab Angst was in der nächsten Zeit passiert!
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Frage zum Schlusstermin
« Antwort #1 am: 28. August 2010, 11:00:28 »

Im schriftlichen Verfahren müssen Versagungsanträge bis zu dem im Beschluss genannten Termin gestellt werden.
Nach Verfahrensaufhebung müssen Sie die Obliegenheitsverpflichtungen des § 295 InsO beachten. Wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben, brauchen Sie keine Angst zu haben.

Interessant der Punkt zur Mietkaution. Vielleicht bekommen Sie die geschenkt.
Gespeichert
 
 

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