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Autor Thema: Frage zum Treuhänder  (Gelesen 1554 mal)

Hundefee2009

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Frage zum Treuhänder
« am: 27. Juni 2013, 20:03:41 »

Hallo an alle! Ich habe mich jetzt doch mal angemeldet,da ich denke das es doch immer wieder mal Fragen zum Insolvenzverfahren geben wird.Bin seid Jan13 in der Inso. Alles noch ganz frisch,läuft auch alles.Ich bin nur etwas böse auf meinen Insolvenzverwalter,ich glaube der will mich ärgern.Er treibt mich dazu mehr Geld aus zu geben wie nötig. Meine Geschichte: Habe ein Auto auf meinen Namen angemeldet,Eigentümer ist meine Mutter.Belegt durch Kaufvertrag! So der Treuhänder will nun das ich das Auto auf einen anderen anmelden soll,klar er will die Steuern haben.So die Versicherung wollte meinen Vertrag gar nicht verlängern,da ich ja in der Inso bin.Ich Rabatz gemacht,soll jetzt für 1 Jahr in vor raus bezahlen und die Steuern ja auch dann noch mal.Danke lieber Treuhänder!!!!15% Aufschlag wegen Halter Abweichung. Versicherung kommt mir dadurch ja viel zu teuer.So weil das noch nicht ok war,soll ich ihm jetzt sagen wo die Autos von 2003 geblieben sind,das soll ich beweisen. Ha,ha damals war meine Tochter Eigentümerin,gerade Führerschein bekommen.Ich war nur der Prozente geber.Was hat das mit meiner Inso zu tun? Vor 10 Jahren?Der will mich nur ärgern,sinn macht das nämlich gar nicht!!!! Alles nur wegen ein paar Euros von der Steuer,die hätte ich ihm auch so geben können.
Gespeichert
 

Tretgeber

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Re: Frage zum Treuhänder
« Antwort #1 am: 28. Juni 2013, 08:10:51 »

Ohje,
da scheinst du ja ein Prachtexemplar ergattert zu haben.  :gruebel:

Eigentlich haben ihn die Uralt Storys nichts zu interesieren.
Dinge die Du innerhalb der Familie verkaufst, verschenkst(dazu könnte man ggf. einen für die Tochter Versicherten PKW zählen aber da hilft ein blick in die Versicherungsunterlagen, wer den Wagen den gefahren ist und wem der Wagen gehörte, ggf. ersetztend/ergänzend ein Steuerbescheid oder der Kaufvertrag.) innerhalb von von drei Jahren vor Verfahrenseröffnung können zurückverlangt werden.
Aber alles darüber hinaus ist nicht von belang!!

Such dir mal im Inso-Recht den entsprechenden Paragrafhen heraus. Und schildere ihm das dies doch weit vor dieser Zeit läge, und du davon naturgemäß nichts mehr hast, was die sache nachvollziehbar mache.


Zum Thema aktuelles Auto:
Hmm... der hat wohl das System der Insolvenz missverstanden.
Sinn ist es das der Schulder keine neuen Schulden oder unnötige kosten verursacht.

Ob es nun also sinnig ist jemanden einen Wagen ummelden zu lassen um an die Steuer zu kommen, was ja auch wieder emense Kosten verursacht, und der neue Halter, Versicherungsnehmer zwispalt mit erhöten Kosten dazu noch kommt, bezweifel ich mal ganz stark!

leider habe ich keine lösung für dich, aber ich finde es auch sehr undurchsichtig, wie der gute Mensch arbeitet.
Gespeichert
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Tretgeber
--------
Das Leben zieht an Dir vorbei, wenn Du es nicht anpackst.
 

Insokalle

Re: Frage zum Treuhänder
« Antwort #2 am: 28. Juni 2013, 11:02:19 »

1. Uralt Story
Die Abfrage scheint auf die Anfechtungsregeln anzuspielen. Ich hätte da beispielsweise anzubieten: Anfechtung wegen Schenkung, Frist 4 Jahre und Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung, Frist 10 Jahre. Eine dreijährige Anfechtungsfrist kenne ich nicht.
Mögen die Vorfälle dem IV entsprechend erklärt werden.

2. Aktuelles Auto
Ich denke nicht, dass es dem TH um „ein paar Euros Steuern“ geht. Ich vermute eher, dass er befürchtet, von FA in Anspruch genommen zu werden für die zukünftigen Steuern. Die Befürchtung braucht er aber wegen der geänderten BFH-Rspr. nicht zu haben. Ggf. fragen Sie ihn, warum Sie das Auto ummelden sollen.  

3.
Zitat
Sinn ist es das der Schulder keine neuen Schulden oder unnötige kosten verursacht.
Nöö
§ 1 InsO: Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
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