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Autor Thema: Frage zum Unterhaltsvorschuss!!!  (Gelesen 1954 mal)

VieleFragen

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Frage zum Unterhaltsvorschuss!!!
« am: 29. September 2013, 13:33:15 »

Hallo Gleichgesinnte!

Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen, bin etwas ratlos.  :gruebel:
Bin seit 09/2010 im eroeffneten IK. Ja leider noch immer keine WVP in Sicht.
Bin alleinerziehend, berufstaetig und erfuelle die Voraussetzung, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. ( kein Unterhalt etc. )
Nun zu meiner Frage: Sollte ich mit dem Antrag warten bis ich 2016 mit allem fertig bin
oder kann ich schon jetzt beantragen ohne dass mir irgendwelche Nachteile entstehen?
Ich koennte das Geld gut brauchen aber habe Angst, dass mein Kind wegen des Unterhaltsvorschusses
als unterhaltspflichtig wegfaellt. Macht ja laut der Tabelle einiges aus.
Wie seht ihr das?

LG an alle

VieleFragen
« Letzte Änderung: 29. September 2013, 18:59:32 von VieleFragen »
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waldi

Re: Frage zum Unterhaltsvorschuss!!!
« Antwort #1 am: 29. September 2013, 19:48:17 »

Zitat
Ich koennte das Geld gut brauchen
Wobei Kindesunterhalt ja eher für's Kind ist, und nicht für die Mutter.
Und wie man als Kindesvertreter auf zustehenden Unterhalt verzichten kann, ist mir ein Rätsel.
Macht man sich da nicht dem Kind gegenüber 'schuldig'?
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VieleFragen

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Re: Frage zum Unterhaltsvorschuss!!!
« Antwort #2 am: 30. September 2013, 08:23:21 »

Wenn ich schreibe ich koennte das Geld gut brauchen, dann beziehe ich mein Kind selbstverstaendlich mit ein. Habe nicht gedacht, dass das anders verstanden werden koennte.
Wegen dem Unterhalt des Kindsvaters nur so viel: bin von ihm im 6. Monat schwanger sitzen gelassen worden. Er lebt jetzt irgendwo im Ausland. Weiss ich auch nur weil er bei Facebook ist. Keine Chance an ihn ranzukommen.  :sad:
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VieleFragen

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Re: Frage zum Unterhaltsvorschuss!!!
« Antwort #3 am: 30. September 2013, 10:01:34 »

@ Waldi: Finde es sehr traurig, dass es immer wieder Leute gibt, die einen vorverurteilen, ohne die Geschichte dahinter zu kennen.  :sad:
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eidechse

Re: Frage zum Unterhaltsvorschuss!!!
« Antwort #4 am: 30. September 2013, 11:54:32 »

Ich kenne jetzt zwar nicht die genaue Höhe der Vorschusssätze, aber über 400,00 € wird man wohl damit nicht kommen. Von daher sehe ich eher keine Gefahr, dass das Kind vollständig als unterhaltsberechtigte Person entfällt. Zudem muss der TH ja auch einen entsprechenden Antrag auf Nichtberücksichtigung stellen. Evtl. kommt eine teilweise Nichberücksichtigung letzten Endes dabei rum. Ich kann mich allerdings nicht daran erinnern, dass bei derartigen Konstellationen überhaupt irgendwann mal ein Antrag auf Nichtberücksichtigung druch unser Büro gestellt wurde.
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Insokalle

Re: Frage zum Unterhaltsvorschuss!!!
« Antwort #5 am: 30. September 2013, 19:45:02 »

Eben.
Den Unterhaltsvorschuss gibt es außerdem doch erst ab Antragstellung?
2016 hieße auf viel Geld verzichten.
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mamaspinne

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Re: Frage zum Unterhaltsvorschuss!!!
« Antwort #6 am: 30. September 2013, 20:55:32 »

Ich weiß aus eigener Erfahrung das Unterhaltsvorschuß NICHT als Einkommen gezählt wird. Meine Tochter bekommt Unterhaltsvorschuß für unseren Enkel, und trotzdem sind BEIDE als unterhaltsverpflichtete Personen anerkannt, ohne wenn und aber! Also bitte: schnellstmöglich beantragen!!!
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