Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tinelo21 am 07. Juli 2010, 14:14:24

Titel: Frage zum Verletztengeld in der inso
Beitrag von: tinelo21 am 07. Juli 2010, 14:14:24
hallo mein freund hatte einen arbeitsunfal. nun hat er vom 01-15.06 sein gehalt bekommen ca 860 euro und vom 16-30.06 verletztengeld in höhe von 455 euro er ist in der whp wie wird das berechnet muss er überhaupt von dem verletztengeld was abgeben wären ja dan insgesammt 1315 euro also ca 200 euro müsste er dan seinem anwalt geben ist das richtig
Titel: Re: Frage zum Verletztengeld in der inso
Beitrag von: Insokalle am 08. Juli 2010, 16:31:59
Meinen Sie das Verletztengeld nach §§ 45 ff SGB VII? Wird es monatlich gezahlt?

Nicht ganz einfach:
Es gibt Leute, die meinen es sei nach § 54 Abs. 3 Nr. 3  SGB I unpfändbar.

Das kann aber nicht richtig sein. Das Verletztengeld gleicht keinen Mehraufwand aus. Es ist vielmehr eine Lohnersatzleistung, vergleichbar mit Krankengeld etc. Deswegen ist es nach wohl weit überwiegender Ansicht nach § 54 Abs. 4 SGB I pfändbar (bei monatlichen Zahlungen). Entsprechende Pfüb soll es auch geben.

D.h. Mitteilung an den TH. Der müßte die Zusammenrechnung bei Gericht beantragen.