Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Skywalker am 28. April 2007, 18:28:23

Titel: Frage zur Auslöse durch den Arbeitgeber
Beitrag von: Skywalker am 28. April 2007, 18:28:23
Habe mal eine Frage....
und zwar ich bekomme durch meinen Arbeitgeber, zuzüglich eine Auslöse zum Lohn sprich Fahrgeld etc. wird das zum Lohn der unter der Pfändungsfreigrenze liegt mit angerechnet??Da die Auslöse, Steuerfrei ist, aber dieses zusammen mit meinem Lohn gezahlt wird, wie wird dieses durch den Treuhändler gesehen ???? Würde gerne dazu einen Tipp bekommen, da dieses nicht getrennt gezahlt wird Auslöse und Lohnzahlung. Und was muss ich beachten ????
Titel: Re: Frage zur Auslöse durch den Arbeitgeber
Beitrag von: paps am 28. April 2007, 21:46:20
wenn es wirklich Auslösegelder sind nichts.
§ 850a
Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind
 1.    ...
 3.    Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
 ....
Titel: Re: Frage zur Auslöse durch den Arbeitgeber
Beitrag von: Skywalker am 28. April 2007, 22:36:13
Ja danke für die Info...

ABER ich melde ja dem Treuhänder meinen Arbeitgeber, der treuhänder holt sich dort doch die Information weis nicht ob das alles dann so richtig läuft. Den es wird ja durch dem Arbeitgeber der Bruuto verdienst angegeben + die Ablöse und ich bezweifel es, dass mir die Summe der Ablöse bleibt?? Das ist meine Sorge...
Titel: Re: Frage zur Auslöse durch den Arbeitgeber
Beitrag von: paps am 29. April 2007, 11:16:30
auch Ihr Arbeitgeber muß sich an Gesetze halten.
Da die ZPO die unpfändbarkeit bestimmt, ist dies auch für den AG bindend.

Sollte es dennoch Probleme geben, reklamieren Sie die Abrechnung und verweisen auf den gesetzlichen Herausgabeanspruch des korrekten Gehaltes/Lohns.
Dieser ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.