Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Horst am 05. Mai 2010, 09:47:24

Titel: Frage zur aussergerichtlichen Einigung
Beitrag von: Horst am 05. Mai 2010, 09:47:24
Hallo,

bei mir wurde einem aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zugestimmt.Ich zahle jeden Monat den pfändbaren Betrag an meine Gläubiger,einer bekommt den Betrag zwei Jahre da eine Lohnabtetung vorliegt. Nun abwer meine eigendliche Frage.

Ich zahle z.zt. Euro 750 das wurde auch im Zahlungspaln angegeben ich kann aber aus gesundheitlichen Gründen meinen Arbeitsplatz nnicht mehr halten,so dass ich in ca. 8 Monaten ALG und dann Rente bekomen werde.

Der pfändbare Betrag würde dann nur noch zwischen 200 und 300 Euro liegen können die Gläubiger dann einen Rückzieher machen und ich dann doch Inso anmelden muss.

Vielen dank im Voraus
Titel: Re: Frage zur aussergerichtlichen Einigung
Beitrag von: paps am 05. Mai 2010, 21:43:29
Ein vernünftiger Plan sieht solche Eventualitäten vor.
Schauen Sie doch mal nach, was bezüglich der Verschlechterung / Arbeitsplatzverlust oder ähnlichem vereinbart ist.
Titel: Re: Frage zur aussergerichtlichen Einigung
Beitrag von: Horst am 07. Mai 2010, 17:55:02
Vielen Dank für die Antwort,ich kann meine Sch.Beraterin nicht erreichen sie ist krank und ich habe das Schreiben nicht vorliegen.Soweit ich mich aber erinnern kann ist das mit angegeben Änderung der Einkommensverhältnisse.

Müssen sich die Gläubiger dann daran halten? Und was ist mit einer eventuellen Abfindung muss ich die angeben bin ja nicht in Inso und eigendlich weiss es ja niemand.

Danke im Voraus

Horst
Titel: Re: Frage zur aussergerichtlichen Einigung
Beitrag von: paps am 08. Mai 2010, 19:50:45
Ein vernünftig ausgearbeiteter Plan gibt darauf schon vorher eine Antwort.

Sowohl Mehr- als auch Minderverdienste sollten berücksichtigt werden.

Üblich sind auch das Einbeziehen von Abfindungen und Erbschaften.