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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Frage zur Massezugehörigkeit von vom Pfändungsfreibetrag erworbener Gegenstände  (Gelesen 2554 mal)

futzi1

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IN, eröffnet 2012


Hallo zusammen,

mich interessiert woraus rechtlich klar erkennbar ist, ob

IN DER ERÖFFNUNGSPHASE !!!

vom Pfändungsfreibetrag erworbene Gegenstände zur Insolvenzmasse zählen oder nicht?

Gruss
Futzi
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Feuerwald

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Was ist denn bitte eine "Eröffnungsphase".

Insolvenzmasse (§ 35 InsO)

Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Mit Ausnahme (§ 36 InsO)

Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse. Die §§ 850, 850a, 850c, 850e, 850f Abs. 1, §§ 850g bis 850k, 851c und 851d der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

(2) …

(3) Sachen, die zum gewöhnlichen Hausrat gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden, gehören nicht zur Insolvenzmasse, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, daß durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer allem Verhältnis steht.


Es spielt dabei keine Ro0lle, ob Gegenstände aus unpfändbaren Beträgen / Vermögen erworben wurde.
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Insokalle


Was ist denn bitte eine "Eröffnungsphase".


Nachdem was ich grad gegoogelt habe, absolut nichts mit Insolvenzen.
« Letzte Änderung: 28. Januar 2013, 11:24:07 von Insokalle »
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futzi1

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Hallo Insokalle,

ich beziehe mich damit auf die Vorgabe in
 
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Eine-Bitte-fuer-alle-Fragen-die-hier-gepostet-werden--1592.html

und gehe deshalb davon aus das man dies hier auch ohne googeln versteht:

das Insolvenzverfahren ist eröffnet und läuft noch.
was sollte es sonst bedeuten?
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futzi1

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Hallo Feuerwald,

wo hast du deinen letzten Satz her?



Die beiden InsO-Paragrafen sind mir bekannt,
sie passen nur nicht zum aktuellen (Konto-) Pfändungsrecht
und den Ausführungen des Gesetzgebers dazu.

Das InsO ist so um die 2001 entstanden,
das aktuelle Pfändungsrecht erst so um die 2010,
also fast 10 Jahre später.

Seitdem hat sich grundlegend einiges verändert!

Nach mir aktuell geläufigen Grundsätzen sollen die Grundsätze des Pfändungsrechtes auch für das Insolvenzverfahren gelten.

Im Pfändungsrecht kann man mit seinem Pfändungsfreibetrag = Existenzminimum machen was man will, das man alles schnellst möglich verbrauchen oder auf den Kopf kloppen soll ist vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung noch nicht verfügt worden und wird es wohl auch nicht.

Es wäre deshalb nach meinem allg. Rechtsgefühl unrecht wenn grundsätzlich alles was man NACH Insolvenzeröffnung anschafft grundsätzlich auch der Insolvenzmasse zufallen würde.

Das ist doch hoffentlich von jedermann einsichtig,
oder spinne ich mir das was zusammen?

Gruss
Futzi 
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Feuerwald

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Im Pfändungsrecht kann man mit seinem Pfändungsfreibetrag = Existenzminimum machen was man will

- kann man auch. Bspw. kann man sparen und das gesparte wäre dann als Vermögen pfändbar. Bspw. kann man sich von seinem ersparten Gegenstände (Autochen etc.) kaufen, die dann als Vermögen der Pfändung unterliegt, sofern diese nicht nach § 811 ZPO wiederum unpfändbar wären. 

Nichts anders gilt im Insolvenzverfahren.

Es wäre deshalb nach meinem allg. Rechtsgefühl unrecht wenn grundsätzlich alles was man NACH Insolvenzeröffnung anschafft grundsätzlich auch der Insolvenzmasse zufallen würde.

- Das ist aber so, mit Ausnahme § 36 InsO. 

Unter "Eröffnungsphase" könnte man auch das sog. "Eröffnungsverfahren"  verstehe. Es ist also nicht so eindeutig, was Sie mit "Eröffnungsphase" gemeint haben.




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Insokalle


Ja. Deswegen steht es auch nicht in dem link.
Ein eröffnetes Insolvenzverfahren heißt auch so oder lfd. Insolvenzverfahren.
Als Insolvenzeröffnungsverfahren oder auch Insolvenzantragsverfahren wird der Zeitraum von der Einreichung des Insolvenzantrags bis zur Verfahrenseröffnung, -abweisung usw. bezeichnet.
Eröffnungsphase hängt irgendiwe mit dem Beginn einer Geburt zusammen, bitte keine Details.
« Letzte Änderung: 28. Januar 2013, 15:55:59 von Insokalle »
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Neustart2011

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@ Insokalle: 
 :juchu:  :lollol:  :thumbup:  ....aber das mit der geburt könntest du bitte mal genauer erklären...ich kann mich daran wirklich nicht mehr erinnern.
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futzi1

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Hallo Neustart2011,

willst du jetzt auf diesem Niveau,
falls man das überhaupt so bezeichen kann,
den Dialog hier fortführen?

Entspricht das deinem Naturell?

Hast du es überhaupt schon mal hin bekommen eine sachliche Frage kompetent und sachlich zu beantworten,

oder zumindest schon einmal versucht?
« Letzte Änderung: 28. Januar 2013, 18:55:55 von futzi1 »
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Neustart2011

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Sachliche Fragen habe ich schon häufig sachlich beantwortet. Ich habe aber auch festgestellt, das Fragen von Leuten, die grundsätzliche Begrifflichkeiten nicht verstehen oder unterscheiden können, nicht sachlich zu beantworten sind, da diese sachlichkeit durch unsachlichkeiten unsachlich werden.
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futzi1

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schon mal was von "nonsens Multiplex" gehört?
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Neustart2011

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Nein, da diese Wortkombination im deutschen Wortschatz so nicht existent ist. Sie existiert wahrscheinlich nur in Ihrem nicht gerade sehr ausgeprägten Wortverständnis.
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futzi1

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so wird es wohl sein ...

Kinder kennen kennen das wohl nicht ...

ich betrachte nunmehr Antworten auf Ihre Ergüsse als verplemperte Zeit,

überlasse Ihnen das Letzte Wort

und bitte in Zukunft meine Fragen nicht mehr zu beantworten.
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