Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sweetshark am 23. Mai 2016, 09:19:32

Titel: Frage zur PI in 3 Jahren
Beitrag von: Sweetshark am 23. Mai 2016, 09:19:32
Mein Mann und ich müssten getrennt PI anmelden. Jeder haftet nur dafür, wofür er unterschrieben hat.

Es gibt neben getrennten Schulden (wo nur einer unterschrieben hat) auch gemeinsame Schulden, wo ich jeweils der 2. Kreditnehmer bin und somit auch für die Gesamtsumme hafte.

Wenn man die RSB in 3 Jahren anstrebt, müssen ja 35 % der Schulden plus TH plus Gerichtskosten bezahlt sein.

Wie ist das denn bei den gemeinsamen Krediten? Muss bei diesen Krediten jeder die 35 % gezahlt haben? Dann würden diese Gläubiger ja 70% bekommen?

Und was ist mit der RSB bei gemeinsamen Krediten? Also wenn ich z.B. nach 3 Jahren durch wäre, mein Mann aber nicht? Läuft es bei ihm dann einfach weiter und nur ich wäre aus den gemeinsamen Krediten raus?

Und wie ist das bei den TH-Kosten? Der TH bekommt 40% der Insolvenzmasse.

Es gibt bei zwei PI ja auch zwei Insolvenzmassen. Aber wir haben (noch) ein gemeinsames Konto und vor allem eine gemeinsame Wohnungseinrichtung?

Wie ist das, wenn er Bargeld von uns pfänden würde? Oder Gegenstände hier im Haus? Wie wird bestimmt, zu welcher Insolvenzmasse es gehört?

Vielen Dank schonmal!
Titel: Re: Frage zur PI in 3 Jahren
Beitrag von: Feuerwald am 23. Mai 2016, 17:12:05
Wie ist das denn bei den gemeinsamen Krediten? Muss bei diesen Krediten jeder die 35 % gezahlt haben? Dann würden diese Gläubiger ja 70% bekommen?

-> So ist es, da Sie beide als Gesamtschuldner haften, also jeder für sich zu erfüllen hat.


Läuft es bei ihm dann einfach weiter und nur ich wäre aus den gemeinsamen Krediten raus?

-> genauso ist es.


Es gibt bei zwei PI ja auch zwei Insolvenzmassen. Aber wir haben (noch) ein gemeinsames Konto und vor allem eine gemeinsame Wohnungseinrichtung?

-> ein gemeinsames Konto in der Insolvenz nicht wirklich zu empfehlen, da es für gemeinsame Konten keinen Pfändungsschutz nach § 850k ZPO gibt. Daher sollte man die Konten vor Eröffnung trennen.


Wie ist das, wenn er Bargeld von uns pfänden würde?

-> Haben Sie denn tatsächlich "Bargeld-Vorräte" in der Tasche?


Oder Gegenstände hier im Haus?

-> Gewöhnlicher Hausrat ist allg. unpfändbar, hier droht in der Regel nichts.


Titel: Re: Frage zur PI in 3 Jahren
Beitrag von: Sannypless am 05. Juli 2016, 07:58:27
Kann denn jeder 35% von der Gesamtsumme der Insolvenzmasse bezahlen?