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Autor Thema: Frage zur Privatinsolvenz  (Gelesen 2407 mal)

Die Kirchenmaus

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Frage zur Privatinsolvenz
« am: 09. November 2012, 14:43:49 »

Hallo!
Ich habe mal ein paar Fragen zur Privatinsolvenz!
Ich bin verheiratet, habe ein Einkommen von 1500€ netto/Monat. Dem stehen Schulden in Höhe von ca. 35.000€ entgegen. Anfang 2012 wurde ich leider Arbeitslos so dass ich Kreditraten etc. nur spärlich bedienen konnte. Die 35.000€ sind mehr oder weniger bei einen Gläubiger, 2 Kredite und der Dispo (Commerzbank)
Derzeit zahle ich ca.600€ im Monat ab, da ich seit August 2012 wieder einen Job habe, jedoch steht wieder ein Brief vom Inkasso an, da ein ausgeschöpfter und gekündigter Dispo nicht ausgeglichen werden kann. Da das Wasser jetzt schon bis zum Hals steht, werde ich wohl um eine Privatinsolvenz nicht rum kommen. Oder doch?

Meine Fragen sind:

1.   Wird meine Frau (die derzeit keine Arbeit hat) als unterhaltsberechtigte Person gezählt, sodass die Pfändungsfreigrenze von 1429,99€ zählt?
2.   Wie werden dann Besitzgüter meiner Frau(Auto ca. 6000€ wert) behandelt? Fallen die mit in die Masse?
3.   Wie wird in einer Privatinsolvenz die Miete begrenzt? Ich bewohne in ein Haus zur Miete ca.80 qm und 485€ inklusive Nebenkosten plus 200€ Heizung und Strom. Kann da ein Insolvenzverwalter sagen da muss ich ausziehen?
4.   Wie verhält es sich wenn meine Frau einen 400€ Job bekommt? Wird das dann als mein Einkommen gerechnet oder ist dann meine Pfändungsfreigrenze 1029,99€?
5.   Ist in meinem Fall eine Insolvenz zu empfehlen?

Ich werde mir Montag einen Termin bei der Schuldnerberatung machen, möchte aber vorab schon etwas Informiert sein.
Danke
Kirchenmaus
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Der_Alte

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Re: Frage zur Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 09. November 2012, 18:04:39 »

Eine Privatinsolvenz ist nicht von einer konkreten Summe abhängig, sondern von den Gesamtumständen. Das ist von hier aus schwer zu beurteilen. Allerdings finde ich es schon grenzwertig, wenn Sie heute bereits 600 € monatlich abzahlen, denn der Rest kann kaum für ein einfaches Leben reichen.


1.   Wird meine Frau (die derzeit keine Arbeit hat) als unterhaltsberechtigte Person gezählt, sodass die Pfändungsfreigrenze von 1429,99€ zählt?
ja, Sie werden minsesten 1429,99 € pfändungsfrei haben. Insgesamt ist aber die Pfändungstabelle (siehe z.B. Menü links) anzuwenden, so dass bei einem Einkommen von 1500 € und einer unterhaltsberechtigten Person 41,95 € pfändbar wären.

2.   Wie werden dann Besitzgüter meiner Frau(Auto ca. 6000€ wert) behandelt? Fallen die mit in die Masse?

Eigentum Ihrer Frau ist nicht von Ihrer Insolvenz betroffen. Die Frage ist allerdings, ob es sich bei den Schulden um gemeinschaftliche Schulden handelt. Dann wird Ihre Frau ggf. nicht um eine Insolvenz herumkommen. In solche einem Fall wäre natürlich das Kraftfahrzeug für die Insolvenz Ihrer Frau verwertbar. Sollte Ihre Frau oder Sie das Fahrzeug allerdings für die Fahrt zur Arbeitsstätte zwingend benötigen, dürfte es unpfändbar sein und damit nicht verwertet werden können.

3.   Wie wird in einer Privatinsolvenz die Miete begrenzt? Ich bewohne in ein Haus zur Miete ca.80 qm und 485€ inklusive Nebenkosten plus 200€ Heizung und Strom. Kann da ein Insolvenzverwalter sagen da muss ich ausziehen?

Wie Sie die Miete samt Nebenkosten begleichen, ist Ihre Sache. Weder kann der Vermieter den Vertrag kündigen noch der Treuhänder einen Umzug verfügen.

4.   Wie verhält es sich wenn meine Frau einen 400€ Job bekommt? Wird das dann als mein Einkommen gerechnet oder ist dann meine Pfändungsfreigrenze 1029,99€?
Sollte Ihre Frau eigenes Einkommen haben, kann der Treuhänder bei Gericht beantragen, dass sie bei Ihnen nicht mehr als unterhaltsberechtigte Person anzurechnen ist. Das ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich, denn der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass unter einem Satz von etwa 500 € kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist. Sollte das Gericht wider Erwarten doch einen solchen Beschluss fassen, müssten Sie entsprechend der Pfändungstabelle bei 1500 € Nettoeinkommen 329,78 abführen.

5.   Ist in meinem Fall eine Insolvenz zu empfehlen?
Antwort siehe oben.
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Die Kirchenmaus

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Re: Frage zur Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 10. November 2012, 14:06:48 »

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort.
Möchte auch gleich 2 Fragen nachlegen:

1.   Sind gemeinschaftliche Schulden auch Kredite die ich abgeschlossen habe und die ich während der Ehe aufgenommen habe? (Keine Gütertrennung und kein Ehevertrag)
2.   Kann ein TH sagen das sich meine Frau eine Vollzeitstelle suchen muss damit sie nicht Unterhaltsberechtigt ist?

Wie gesagt werde ich mir Montag einen Termin machen nur sind die Infos die ich hier bekommen habe, sehr wertvoll. Dafür möchte ich mich auch hiermit nochmals bedanken.

Kirchenmaus
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Der_Alte

  • Gast
Re: Frage zur Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 10. November 2012, 14:51:22 »

Gemeinschaftliche Kredite sind diejenigen, bei denen beide Ehepartner unterschrieben haben.
Der TH hat bezüglich der Ehefrau überhaupt nichts zu melden..
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Die Kirchenmaus

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Re: Frage zur Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 11. November 2012, 11:27:09 »

Oh man, es geht mir nicht aus dem Kopf, kann nachts kaum schlafen. Ich hoffe dass ich nicht allzu lange auf einen Termin warten muss.

Wenn ich jetzt die Zahlungen einstelle (fällig am 15.11) und die Bank stimmt dann einer Insolvenz nicht zu, was ist dann? Dann bin ich richtig im Sumpf?!?

Hat jemand Erfahrung wie das bei der Commerzbank mit der Zustimmung ist?

LG

Kirchenmaus
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InsOmania

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Re: Frage zur Privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 11. November 2012, 11:57:30 »

Dein Insolvenzantrag bedarf keiner Zustimmung des Gläubigers, also der Bank. Wenn dem so wäre, hätten wir kaum noch Insolvenzen in Deutschland  :wink:

Dem Verbraucherinsolvenzverfahren geht allerdings ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan vor.  Nur wenn dieser scheitert, ist der Weg in die Verbraucherinsolvenz offen.
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Beste Grüße
 
 

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