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Autor Thema: Frage zur Regelinsolvenz, Ratenzahlung Autoreparatur  (Gelesen 2819 mal)

sashsash

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Frage zur Regelinsolvenz, Ratenzahlung Autoreparatur
« am: 04. Januar 2012, 18:16:21 »

Hallo,
nachdem ich nun per Google und in verschiedenen Foren, sowie auch hier nach meinen Fragen gesucht und bisher keine passende Antwort gefunden habe, werde ich mal dazu ein Thema eröffnen.

Folgende Sachverhalt:

Im Oktober hatte ich einen Schaden am Auto (Gebrochene Feder), sodass ich ihn in der Werkstatt reparieren lassen habe. Da noch weitere Sachen wie TÜV und Bremsen anstanden, habe ich diese gleich mitmachen gelassen.
Da vorab schon klar war, das es eine Hohe Rechnung sein wird, haben wir direkt von beginn an eine Ratenzahlung vereinbart.
Da dies ziemlich selten ist (Angebot zur Ratenzahlung), möchte ich nicht unbedingt, die Reparaturwerkstatt verärgern. Dazu gleich mehr...

Ende Dezember habe ich einen Antrag auf Regelinsolvenz gestellt, der auch ziemlich schnell durch war. Nun befinde ich mich seit dem 28.12 in der Verfahrenseröffnung.
Gerade eben war ich bei der Werkstatt und habe eröffnet, das ich nun in Insolvenz bin. Anbei muß ich bemerken, das ich die offene Rechnung von der Reparatur noch nicht angegeben habe. Der Termin zur Klärung ist erst ende März.
Ich bat darum, meine Rechnung auf meine Frau umzuschreiben, da ich mir so eine Werkstatt für Notfälle gerne "warm" halten möchte.
In meiner Umgebung findet man kaum noch Werkstääte, die ohne weiteres eine Ratenzahlung anbieten.

Natürlich war die Chefin nicht gerade erfreut darüber, ist aber über meine Ehrlichkeit erfreut. Was mir aber nichts bringt, da ein Umschreiben der Rechnung nicht mehr möglich sei.....

Jetzt stehe ich da in dem Dilema....
1. MUSS ich die Rechung bei meinem IV angeben und mit in die Insolvenz fließen lassen?
2. Kann ich die restlichen Raten einfach "unter der Hand" weiter bezahlen von meinem Geld bis diese in ca. 4-5 Monaten komplett bezahlt ist?
3. Wenn keiner was davon weiß (IV nicht, kein Gericht, ect.), kann man das nachvollziehen, das es eine Ratenzahlung gab?

Ich zahle die Raten immer monatlich Bar in der Werkstatt, also keine Überweisung.

Weiter:
Die Chefin meinte, das ich vielleicht in meiner Firma nachfragen könnte, das diese den Restlichen Betrag begleichen, und diesen mir auf meiner Lohnabrechnung monatlich abziehen, aber nicht als "Abzahlung eines Kredites" sondern unter einen anderen Punkt, der nicht darauf Hinweisen würde (Reinigung Arbeitskleidung oder Sonstiges)...
In meinen Augen wäre dies Betrug oder sonstiges, was gegen meine Insolvenz verstossen könnte... Richtig?

Irgendwie etwas verworren das ganze.
Ich hoffe auf Sachliche Antworten, die mir weiterhelfen.

LG
SashSash
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paps

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Re: Frage zur Regelinsolvenz, Ratenzahlung Autoreparatur
« Antwort #1 am: 04. Januar 2012, 18:48:16 »

Das Problem ist nicht so schwerwiegend, wie Sie es jetzt sehen.

Zunächst stellt die Rechnung eine Insolvenzforderung dar, wenn sie nocht nicht beglichen wurde.

Aber, zwischenzeitlich ist durch den BGH festgestellt, dass auch Insolvenzforderungen aus dem Pfändungsfreien bezahlt werden können, wenn durch die Nichtzahlung der Schuldner in eine Zwangslage gerät.
(Erläutert wurde dies anhand der Neuzulassung eines KFZ bei bestehenden Steuerschulden.)

Wenn sich die Werkstatt auf eine Ratenzahlung einlässt, besteht meist für die Ersatzteile und/oder die Leistung ein Eigentumsvorbehalt/Pfandrecht.
Benötigen sie das KFZ für die Erwerbstätigkeit, könnte auch ihre Frau die Raten zahlen.
Die Werkstatt bräuchte zum einen die Forderung beim IV nicht anmelden, zum anderen könnte man auch nach vollständiger Begleichung einen Erledigungsvermerk an den IV senden.

Sie sollten also die Forderung nachmelden und dem IV auf die Begleichung der Rechnung durch Ihre Frau hinweisen, da sie den PKW benötigen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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sashsash

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Re: Frage zur Regelinsolvenz, Ratenzahlung Autoreparatur
« Antwort #2 am: 04. Januar 2012, 19:03:09 »

Danke für die flotte Antwort.
Was ich noch vergessen habe:

Ist es von Bedeutung, das das Auto auf meine Frau gemeldet ist?
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paps

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Re: Frage zur Regelinsolvenz, Ratenzahlung Autoreparatur
« Antwort #3 am: 04. Januar 2012, 20:36:55 »

Wer ist Eigentümer?

Die Situation gestaltet sich von der Begründung her natürlich einfacher, wenn es das Auto ihrer Frau ist und sie deshalb die Rechnung begleichen möchte.
Sie haben dann die Reparatur für ihre Frau in Auftrag gegeben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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sashsash

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Re: Frage zur Regelinsolvenz, Ratenzahlung Autoreparatur
« Antwort #4 am: 05. Januar 2012, 18:16:55 »

Wer ist Eigentümer?

Meine Frau!
Wir haben 2 Autos, die alle auf ihren Name laufen und ihr gehören.
Eins der beiden nutze nur ich, und auch dieses Auto war in der Werkstatt.
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