Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: markus1b am 05. August 2009, 11:10:03
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Hallo
Habe mal eine Frage zur Restschuldbefreiung !
Wenn diese nach den 6 Jahren ansteht und nur ein Gläbiger den Antrag auf nichtgestatten der Restschuldbefreiung stellt sind da bei allen die schulden noch da oder nur bei den der den Antrag gestellt hat ??
Danke für eure Hilfe im Voraus
Mfg
Markus
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Hallo,
alle Schulden werden dann nicht restschuldbefreit.
MfG
ThoFa
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Wenn dem so ist müssten einer der sechs Gründe nach § 290 Inso vorliegen.....und das muss ein Gläubiger erstmal beweisen....also glaubhaft machen und das Gericht muss dem entsprechen.
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Hallo,
das war aber nicht die Frage Rookie. :wink:
Und nach sechs Jahren dürfte das Insolvenzverfahren schon beendet sein, dann geht nur die VErsagung nach §§ 295,296 InsO.
MfG
ThoFa
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dann habe ich das falsch verstanden....Asche auf mein Haupt.... :wink: