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Autor Thema: Frage zur Sozialversicherung, private Krankenkasse, Arztrechnungen  (Gelesen 2340 mal)

geschieden1907

  • Gast

Hallo und guten Tag zusammen,

ich bin seit knapp einem Jahr im eröffneten Insolvenzverfahren, stehe kurz vor Abschluss und somit WVP.
Von mir werden monatlich knapp 750 Euro gepfändet (nach aller Abzüge wie Sozialversicherung wie private KV und 1 unterhaltspflichtige Person).
Bisher dürfte in dem Topf beim TH schon eine ordentliche Summe angesammelt sein.

Meine Frau war letzten Monat beim Arzt zu einer Untersuchung, nun habe ich diverse Rechnungen vom Arzt und Labor bekommen, insgesamt etwas mehr als 680 Euro. Um meine Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden, möchte ich diese Rechnung nicht einreichen. Ebenso hätte ich so oder so einen nicht unerheblichen Eigenanteil. Um in Zahlen zu sprechen: selbst wenn ich die Rechnungen einreichen würde, wäre mein Eigenanteil 450 Euro, also würden 230 Euro von der KV übernommen.
Diese Summe kann ich praktisch aber nicht in einer Summe bezahlen.

Nun meine Frage:
gibt es einen Paragraphen oder ein Gesetz, dass solche Dinge/Fälle auch in einem Inso-Verfahren beschreibt ?. Will sagen: ist irgendwo geschrieben, dass in solchen Fällen Gesundheit (Sozialleistung) vor Befriedigung der Gläubiger gilt ?.
In diesem Fall würde ich die Rechnungen für den Arzt / Labor gerne überweisen, jedoch kann ich nicht beides (Pfändung und Rechnung).
Kennt jemand eine solche Prozedur ?. Rechtlich gesehen würde ich doch hier sagen gilt eher das Prinzip: Gesundheit vor Pfändung, oder ?

Oder andere Frage: kann man sich in solchen Dingen an den TH wenden ?.

Danke im Voraus.
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
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  • Beiträge: 733
Re: Frage zur Sozialversicherung, private Krankenkasse, Arztrechnungen
« Antwort #1 am: 04. November 2013, 10:35:20 »

Sie können versuchen, für den Monat der Fälligkeit Ihres Eigenanteils eine Änderung des Pfändungsbetrages zu erwirken.
Schildern Sie entsprechend die Situation mit Berechnung und Belegen im Zuge eines Antrages beim Insolvenzgericht.
Grundlage sollte § 850f ZPO sein. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Das Gericht wird nach billigem Ermessen entscheiden.
Ihr TH wird Ihnen diesbezüglich nicht weiterhelfen.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Insokalle

Re: Frage zur Sozialversicherung, private Krankenkasse, Arztrechnungen
« Antwort #2 am: 04. November 2013, 18:49:23 »

Verständnisfrage: Wieso bekommen Sie die Rechnungen Ihrer Frau?
Gespeichert
 

tomwr

Re: Frage zur Sozialversicherung, private Krankenkasse, Arztrechnungen
« Antwort #3 am: 05. November 2013, 00:47:37 »

Verstehe das Problem auch nicht so ganz.
Wenn man 750 EUR Pfändungsbeitrag im Monat zahlt bei einer unterhaltspflichtigen Person (vermutlich Ehefrau) - hat man ein Netto von ca. 2.200 EUR im Monat. Damit sollten 2 Personen doch eigentlich zurecht kommen.

Und auch mit einem Arzt könnte man eine Ratenzahlung seines Honorars durchaus vereinbaren.

Gespeichert
 
 

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