Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mamaspinne am 08. September 2013, 12:36:17

Titel: Fragebogen
Beitrag von: mamaspinne am 08. September 2013, 12:36:17
Hallo,

hab mal eine Frage:
hab im Inet gelesen das der Schuldner jährlich einen Fragebogen ausfüllen muß. Stimmt das? Und was wollen die Treuhänder/Gerichte dann wissen??  :gruebel:  Welche Beweise muß man vorlegen?? Bin halt ein wenig schusselig...und verlier schon mal Papapiere  :dntknw:. Wäre ja schlimm wenn ich die dann zur Beweisführung nötig hätte....Was passiert wenn dann in der Zwischenzeit zB das älteste Kind auszieht, wir aber trotzdem weiterhin Unterhalt zahlen? Müssen wir das in der WVP angeben? Hab da nichts drüber gefunden. Fällt das Kind dann aus der Unterhaltspflicht raus?
Titel: Re: Fragebogen
Beitrag von: Der_Alte am 08. September 2013, 13:28:44
Mein TH hat mir bisher keinen Fragebogen vorgelegt.
Titel: Re: Fragebogen
Beitrag von: Insokalle am 08. September 2013, 19:15:32
Zitat
hab im Inet gelesen das der Schuldner jährlich einen Fragebogen ausfüllen muß. Stimmt das?
Nein. Ob und was ein TH an Auskünften fordert, hängt von den jeweiligen Gepflogenheiten ab und die sind nun mal verschieden. Der eine oder andere wird das sicherlich so haben wollen.

Zitat
Fällt das Kind dann aus der Unterhaltspflicht raus?
Die Unterhaltspflichten regelt nicht das Insolvenzrecht sondern das Familienrecht. Wenn Sie zu Ihrem Fall weiter nichts schreiben, kann logischerweise die Frage nicht beantwortet werden.



Titel: Re: Fragebogen
Beitrag von: mamaspinne am 10. September 2013, 12:24:38
Zur Erklärung: unsere Tochter ist 23 und Mutter eines 1,5 Jahre alten Kindes. Beide wohnen bei uns und haben außer Kindesunterhalt ( 133E und Kindergeld(184€) keine Einkünfte. Deshalb hat der Treuhänder sich bereit erklärt beide als unterhaltsverpflichtete Personen an zu erkennen. Wenn nun also dieses Kind samt Baby zB zu ihrem freund ziehen, aber immer noch kein eigenes Einkommen haben, wir aber Geld überwisen, bleiben die dann bei meinem Mann unterhaltsverpflichtet stehen? Oder muß er dann anstelle von 2 Personen 0 angeben??? Das wären bei seinem Lohn ein Unterschied von jetzt 97€ zu dann 598€.
Leider werden ja Stiefkinder nicht akzeptiert, selbst dann nicht wenn er mit dafür aufkommt weil ich zu wenig verdiene  :heulen: