Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gabiiiii am 28. September 2016, 21:35:10

Titel: Fragen Erteilung Restschuldbefreiung Hilfe
Beitrag von: Gabiiiii am 28. September 2016, 21:35:10
Hallo zusammen ,

ich brauche ganz dringend mal Hilfe ... meine Wohlverhaltensphase hat vor einer Woche geendet . Heute hatte ich schon ein Schreiben im Briefkasten vom InsolvenzGericht. Hätte gar nxuzt so schnell damit gerechnet .

Gläubigeranhörung .. Leide steht im Abschlussbericht des Treuhänders das ich den Wohnungswechsel zu spät mitgeteilt habe... hab jetzt ein wenig Schiss . Ja ich weiss es ist meine Schuld.

Hätte nun 2 Fragen dazu

1) werden alle Insolvenzgläubiger abgeschrieben oder reicht die öffentliche Bekanntmachung ? Oder erscheidet das jedes Gericht selber ?

2) Wenn die Gläubiger angeschrieben werden, erhalten Sie eine Kopie des SchlussBerichtes und können gleich über mich herfallen oder müssen die zum Gericht den Bericht lesen?  Wenn das mitgeschickt werden sollte sehe ich keine Chance mehr für mich ...


Hilfe Hilfe ich bin total verzweifelt

LG Gabi
Titel: Re: Fragen Erteilung Restschuldbefreiung Hilfe
Beitrag von: Wandervogel am 29. September 2016, 09:24:37
Wurden durch den nicht mitgeteilten Wohnungswechsel Gläubiger benachteiligt? Hat der TH zuwenig Geld bekommen? Konnte wichtige Post nicht zugestellt werden?
Titel: Re: Fragen Erteilung Restschuldbefreiung Hilfe
Beitrag von: Gabiiiii am 29. September 2016, 09:29:25
Es ist leider ein Brief des InsolvenzVerwalters nich angekommen ... zw dann diesen zurück gegangen.
Titel: Re: Fragen Erteilung Restschuldbefreiung Hilfe
Beitrag von: Gabiiiii am 29. September 2016, 09:31:03
Mir ist es vor allem auch wichtig zu erfahren ob die Gläubiger eine Kopie des Berichtes bekommen .. oder liegt dieser nur im Gericht aus?
Titel: Re: Fragen Erteilung Restschuldbefreiung Hilfe
Beitrag von: hurts am 30. September 2016, 22:01:19
Mach Dir keine Sorge.
Woher weisst Du davon, hast Du eine Kopie vom Abschlussbericht bekommen?
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Gläubiger angeschrieben werden.
Das wäre absolut ungewöhnlich.
Es wird kaum jemand mitbekommen, dass die Anhörungsfrist läuft.
Du hast ja auch niemanden benachteiligt.

Ich kann deine Sorgen nachvollziehen, lass Dich nicht verrückt machen, das wird schon :thumbup:
Titel: Re: Fragen Erteilung Restschuldbefreiung Hilfe
Beitrag von: Gabiiiii am 01. Oktober 2016, 09:17:42
Ja ich habe eine Kopie des Berichtes des Treuhänders bekommen.
Titel: Re: Fragen Erteilung Restschuldbefreiung Hilfe
Beitrag von: tomwr am 25. November 2016, 23:36:32
Ich denke die Gläubiger müssen sich selbst informieren über Akteneinsicht - der Bericht des Treuhänders wird normal nur in die Akte gelegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass da nochmal jemand Akteneinsicht nimmt, halte ich für gering. Kopf hoch, Augen zu und durch. Wird schon.  :wink: