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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fragen eund um den Insolvenzantrag (Regelins.)  (Gelesen 1917 mal)

mayam

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Fragen eund um den Insolvenzantrag (Regelins.)
« am: 17. April 2008, 10:50:23 »

Hallo,

mein Mann war 2 Jahre selbstständig (mitlerweile angestellt) und muss nun in die Insolvenz. Wir haben mehrmals mit der Schuldenerberatung telefoniert, die uns zum Regelverfahren geraten hat (die Gläubigermenge ist gerade so an der Grenze, das beides möglich ist...) ich bin gerade am Ausfüllen des Insolvenzantrags und habe noch ein paar Fragen:
1.Konto: Mein Mann hat derzeit kein Konto, sein Gehalt läuft auf meines. Können a) die Gläubiger vor dem Verfahren und b) der Insolvenzverwalter darauf zugreifen? (zu verbergen habe ich nichts, die Kontoauszüge kann ich ihm durchau vorlegen...)
2. Zu den pfändbaren gegenständen: Gehören alle gegenstände automatisch auch ihm? Konkret: Jeder von uns hat ein Notebook (das wir aber auch benötigen, er weil er informatiker ist, ich u.a.  weil ich fernabi mache...) Sein Notebook habe ich angegeben mit der unpfändbarbegründung, muss ich meins auch angeben? und die zweite sache der fernseher: Habe ich gekauft (rechnung auf meinen namen), er ist nicht sooo riesig etc, da wir nicht viel schauen, hat 280€ neugekostet undgröße 15zoll ist aber halt flachbild...muss ich angeben?
§. und letztens die komplizierteste Frage: Unter den Gläubigern sind auch seine Eltern (haben ihm ca 50 000€ geliehen für die selbstständigkeit) nun wollten wir dies eigentlich gar nicht reinbringen da wir das eh unter uns regeln müssen, aber in einem gespräch mit ihnen kam der vorschlag: Da wir ihnen in den nächsten jahren sowieo kein geld zurückzahlen können, nehmen wir die Schulden rein, überschreiben ihnen aber VOR dem Antrag sein Auto (wert ca 2000€) und sie machen dann statt 50 000€, 30 000€. Vorteil für sie wäre, da sie hätten etwas geld bekommen, vorteil für uns wäre, wir könnten das auto wenigstens ab und zu benutzen (was mit drei kindern ganz gut ist) ISt dieses Vorgehen möglich oder nicht? Denn behalten kann er e sowieso nicht. ich gehe nicht davon aus dass ein arbeitsweg (eine richtung) von ezwa 1,5-2std mit ÖPNV als argument ausreicht, oder?

So vielen lieben Dank schonmal für eure Mühe!!
mayam
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ThoFa

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Re: Fragen eund um den Insolvenzantrag (Regelins.)
« Antwort #1 am: 17. April 2008, 11:00:58 »

Hallo,

vorab die Frage wozu Sie eine Beratung haben, wenn Sie hier doch noch nachfragen müssen ?  :dntknw:

1. Auf Ihr Konto kann keiner zugreifen. Ihr Mann sollte aber spätestens nach Eröffnung ein eigenes Konto aufmachen.

2- Es ist Iht Notebook, Sie haben mit seiner Insolvenz nichts zu tun und für das Fernseher interessiert sich keiner.

3. Die Summe natürlich kplt. angeben, Sie wollen doch deswegen nicht die RSB gefährden !? Eine "Überschreibung" kurz vor Insolvenzantrag, ist das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben ist.

Wie sieht denn die Gläubigerstruktur sonst so aus ? Wieviele Gläubiger und wie hoch ist die Schuldsumme ? Wie hoch ist das Nettoeinkommen Ihres Mannes ?

MfG

ThoFa
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mayam

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Re: Fragen eund um den Insolvenzantrag (Regelins.)
« Antwort #2 am: 17. April 2008, 11:17:24 »

Hallo,

danke für die schnelle Antwort, finde das echt tol, wie ihr das hier macht, lese immer wieder mal mit und jetzt kann ich selbst die Hilfe gebrauchen. Der Schuldnerberater ist sehr nett und hat gesagt ich darf ihn auch anrufen, wenn ich fragen habe, aber ich bin halt so nen internet/email Mensch und einen Termin bei ihm haben wir erst, wenn wir den Antrag ausgefüllt haben zum durchgehen.

die Schulden sind ca 40000€ und das von seinen Eltern 50000€, derzeit bin ich bei ca 22 Gläubigern, hauptteil der Forderungen verteilt sich auf 2 Banken und 1 weiteren Gläubiger, der Rest sind kleinere Beträge...Nettoeinkommen ca 1600€ (für mich und drei kinder) wohngeld und kizuschlag ist beantragt, aber noch kein bescheid. also nichts pfändbar nach meiner info...

Habe noch Rückfragen:
zu 1. Warum sollte er ein eigenes konto aufmachen? Hat das rechtliche Gründe o.ä. oder nur persönliche?
zu 3. Naja seine Eltern würden das geld nie offensiv fordern, und restschuldbefreiung hin oder her, ändert real nichts am Schuldenstand bei Ihnen (wenn er rückzahlen kann, zahlt er, wenn nicht, nich...das verhältnis ist recht gut) und warum würde das mit dem auto nicht gehen zur schuldenbegleichung? Andere Gläubiger könnten es ja auch pfänden, oder?! (Sorry, wenn ich so dumm frage, möchtees nur verstehen)

LG
mayam


« Letzte Änderung: 17. April 2008, 11:19:44 von mayam »
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mayam

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Re: Fragen eund um den Insolvenzantrag (Regelins.)
« Antwort #3 am: 17. April 2008, 12:09:54 »

Noch ein Nachtrag:
habe gerade beim stöbern gelesen, dass Dinge, die "unter Eigentumsvorbehalt"gekauft wurden, herausgefordert werden können, auch wenn sie eigentlich unpfändbar sind (haushaltsgegenstände)... Frage1 (es geht ganz konkret um das bett von unserem sohn (und sollte da noch was anderes ein,was ich gerade übersehen ahbe, gebe ich das gerne her, nur das bett nicht)): Wird das wirklich gemacht in der Realität? 2. Mein Mann kann mit dieser Firma vor dem Insolv.Antrag  keine ratenzahlung aushandeln und dann trotz inso weiterbezahlen, oder? 3. Dass ich event. ausgehandelte Raten übernehme, würde das gehen, lassen sich inkassos auf sowas ein?

Nochmals GAAANZ vielen dank!
mayam
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