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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fragen..Fragen...und nochmals Fragen!!!  (Gelesen 3056 mal)

Spike

Fragen..Fragen...und nochmals Fragen!!!
« am: 16. November 2008, 21:45:23 »

Hi @ll,

habe mitlerweile einiges hier im Forum erfahren können, was auch meine Fragen angeht, aber irgendwie bin ich immernoch nicht ganz schlau daraus geworden.

Deshalb schreibe ich meine Fragen hier nochmal genau nieder, und würde mich riesig freuen wenn jemand darauf antwortet und mir Tips geben würde.

Erstmal zu meinen Fall, bin seit Jahren mich von Monat zu Monat am durchschlagen, bis ich doch mal den Mut gefaßt habe einen Schuldnerberater aufzusuchen.
Hab ihn mein Einkommen, Ausgaben usw. aufgelistet, das erste was er Fragte: Wovon leben Sie???
Ich fragte ihn anschließend was er mir in meinem Fall raten täte.Er sagte sofort ganz klar Privatinsolvenz. Er erklärte mir wie das von statten geht, sagte er schreibt die Bank an, bietet den (in meinem Fall laut Tabelle 72,05Euro monatlich) an, was die natürlich ablehnen werden, dann gehts in Insolvenz.

Ich besitze ein Auto 14 Jahre alt, Wert ca. 400Euro. Das dürfte ich behalten sagte er, weil ich das für die Arbeit brauche(Gesamtarbeitsweg 100Km).

Nebenbei besitze ich noch ein 12 Jahre altes Motorrad, er sagte das müßte ich abgeben(würde in die Masse einfließen). Er sagte dann, das darf ich ihnen ja jetzt garnicht sagen, aber melden sie es um(sie verstehen was ich meine).

Nun zu meinen Fragen:

Motorrad

1:  Reicht das wenn ich das Motorrad einfach auf einen anderen Namen anmelde(ummelde),zb. auf meinen Bruder???
2: Wird bei meinem Bruder nachgefragt warum das Motorrad jetzt auf ihn läuft?
3: Muß ich einen Kaufvertrag mit meinen Bruder machen?
4: Oder könnte ich es jetzt einfach abmelden, und in der Garage stehen lassen, oder wird das irgendwie nachgeprüft und kann rausgefunden werden das ich vor der Insolvenz das Motorrad besessen habe?

Sind vieleicht doofe Fragen aber ich hänge an dem Motorrad, es ist das einzige was ich mir als "Luxus" gönne.

400Euro Job

Um Jahrelang über die Runden zukommen, und meine Schulden zu tilgen, habe ich seit 2 Jahren einen 400Euro Job noch nebenher ausgeübt.
Dort verdiene ich im Monate ca.200Euro.
1: Wieviel bleibt mir davon noch wenn ich in Insolvenz bin???
2: Oder ist es besser den 400Euro Job dann an den Nagel zu hängen weil es sich nicht mehr lohnt?


Weihnachtsgeld


Mein Arbeitgeber zahlt 2000Euro Weihnachtsgeld. Mein Schuldnerberater sagte mir, das dieses Geld komplett weg wäre dann.

1: Der Arbeitgeber bietet an, das Geld sozusagen in einen Verband einzuzahlen, und somit später in meine Rente einfließt(Rente aufbessert).
Könnte ich das tun, und würde somit nichts in die Insolvenz fließen????

Lohnsteuerjahresausgleich

Da ich einen weiten Arbeitsweg habe (Gesamt pro Tag 100Km), bekomme ich einen Teil des Kilometergeld beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder.

1: Was bleibt mir vom Lohnsteuerjahresausgleich, wird alles einbehalten oder bekomme ich trotz Insolvenz wenigstens das Kilometergeld?
2: Hatte auch gelesen das man auf der Steuerkarte, bei vielen Kilometern etwas eintragen kann, und somit sozusagen das Kilometergeld im vorfeld einspart(oder so ähnlich).
Weiß jemand darüber bescheid, und könnte ich das tun wenn ich in Insolvenz bin???

Sorry wenns dumme Fragen sind, aber wo soll man sowas Fragen?!?
Sorry wenns bißchen viel zu lesen ist ;-)


Würde mich riesig über Antworten und Tips freuen.


Vielen Dank im voraus!!!


MfG



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Feuerwald

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Re: Fragen..Fragen...und nochmals Fragen!!!
« Antwort #1 am: 16. November 2008, 23:48:57 »

400Euro Job

-> lohnt meinst nicht, da viele der IVs / THs sich nicht an § 850a ZPO (Mehrarbeit) gebunden fühlenund deren Insolvenzgericht nach dem Herr-des-Verfahrens-Prinzip auch nicht immer ganz rechts funktioieren. 



Weihnachtsgeld - Mein Arbeitgeber zahlt 2000Euro Weihnachtsgeld. Mein Schuldnerberater sagte mir, das dieses Geld komplett weg wäre dann.

-> wenn es als Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, hat Ihr Schuldnerberater ganz nicht recht. § 850a ZPO lesen. 500 Euro von brutto sind unpfändbar.


Lohnsteuerjahresausgleich

-> Steuererstattung im eröffneten Insolvenzverfahren sind gänzlich massezugehörig. Für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fallen solche Steuererstattungen wieder dem Schuldner zu. Man kann versuchen entsprechende Eintragungen in der Steuerkarte vorzunehmen.

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Tatum

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Re: Fragen..Fragen...und nochmals Fragen!!!
« Antwort #2 am: 17. November 2008, 00:07:27 »

....und Motorrad

Mit dem Bruder einen .... (das nehme ich als Mod raus, weil es nicht rechtens wäre, bitte nicht missverstehen) ..... ganz legal

Freundlichst, Tatum.
« Letzte Änderung: 17. November 2008, 21:48:47 von Feuerwald »
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Spike

Re: Fragen..Fragen...und nochmals Fragen!!!
« Antwort #3 am: 17. November 2008, 20:43:21 »

Hallo,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

@Tatum,

...das heißt also ich könnte das Motorrad so wie es jetzt ist auf mich angemeldet lassen, müßte nur einen Überlassungsvertrag mit meinen Bruder machen?!?

Kann es auch ein Bekannter, Freund, Freundin oder Kumpel sein?
Oder müßte es unbedingt dann der Bruder sein?
Und wird dann bei der Person angefragt wegen dem Motorrad?

Vielen Dank
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Feuerwald

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Re: Fragen..Fragen...und nochmals Fragen!!!
« Antwort #4 am: 17. November 2008, 21:45:15 »

"Motorrad"

-> Fair Play, anders geht es nicht!
Das Moto ist "Insolvenzmasse".
Ummelden, wegrollen, nichtangeben ist Unsinn und gefährlich!
Sie können das Moto ggf. aus der Masse rauskaufen, wenn es soweit ist.





 
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Spike

Re: Fragen..Fragen...und nochmals Fragen!!!
« Antwort #5 am: 17. November 2008, 22:10:36 »

Hi Feuerwald,

mit FairPlay hast du natürlich recht!

Aber zum jetzigen Zeitpunkt bin ich noch nicht in Insolvenz, bis dahin dauert es noch einige Monate!!!

Aber ich sag mal so, die Bank hat Jahrelang mich sozusagen "aufgefressen" , denen war es auch shit egal ob ich den Monat über die Runden komme oder nicht.
Und wenn man dann mal fragte ob man mal einen Monat eine Rate aussetzen könnte, bekam man ganz schroff ein NEIN.

Hauptsache die haben ihre Rate, der mensch ist denen egal!

Von daher gibts von meiner Seite aus, gegenüber der Bank kein FairPlay mehr!

Viele Grüße



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Tatum

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Re: Fragen..Fragen...und nochmals Fragen!!!
« Antwort #6 am: 17. November 2008, 22:51:55 »

"Motorrad"

-> Fair Play, anders geht es nicht!
Das Moto ist "Insolvenzmasse".
Ummelden, wegrollen, nichtangeben ist Unsinn und gefährlich!
Sie können das Moto ggf. aus der Masse rauskaufen, wenn es soweit ist.

....nein ich habe gar nichts dagegen, das mein Beitrag editiert wurde.  :fuchsteufelswild:

Wie Spike schon schreibt, befindet er sich momentan noch in der Findungsphase und selbst der TH hat ihm bzgl. dem Motorrad diesen Tip gegeben.
Verstehe jetzt nicht wirklich das Problem einer 12 Jahre alten Kiste (sorry Spike), zumal ich genau diesen Ratschlag hier im Forum mehr als nur einmal gelesen habe. 
Da wurden diese oder ähnliche Ratschläge nie gecancelt.
Sollen wir uns jetzt hier im Forum lieber PN schreiben und uns öffentlich nicht mehr austauschen bzw. Erfahrungen posten?    :dntknw:
Habe ja nichts gegen deine Einstellung Feuerwald, nur ist dieser Thread ja jetzt irgendwie im Anus.  :heulen:

In diesem Sinne und auch auf die Gefahr hin, das mein Text erneut editiert wird, wünsche ich dennoch einen schönen Abend.





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Feuerwald

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Re: Fragen..Fragen...und nochmals Fragen!!!
« Antwort #7 am: 17. November 2008, 23:46:30 »

"Er sagte dann, das darf ich ihnen ja jetzt garnicht sagen, aber melden sie es um(sie verstehen was ich meine)"



Nicht der TH (Treuhänder) hat so nen Tipp gegeben, sonder der SB (Schuldnerberater) mit dem obigen Zusatz!

Denken Sie bitte daran:
Die Kontoauszüge müssen ggfs. 6 - 12 Monate rückwirkend offengelegt werden. Wenn sich daraus ein  Moto als Vermögen ergibt, das "verschwunden" ist, wird es Fragen geben. Es geht nicht einfach etaws umzuschreiben und dann noch weiter die laufenden Kosten zu tragen.

Wenn das Moto schon sooo alt ist, kann man es a) aus der Masse freikaufen oder b) zu einem realistischen Preis vorab verkaufen. Alles andere "tricksen" ist ein Schuss in den Ofen bzw. mit Risiko verbunden. Vermögensverschiebungen innerhalb der Familie sind ganz besonders kritisch.


 

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Tatum

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Re: Fragen..Fragen...und nochmals Fragen!!!
« Antwort #8 am: 18. November 2008, 10:52:22 »

Nicht der TH (Treuhänder) hat so nen Tipp gegeben, sonder der SB (Schuldnerberater) mit dem obigen Zusatz!

Ja richtig. Es spielt aber eigentlich keine großartige Rolle, wer den Ratschlag - und als solchen betrachte ich diesen auch -  gab oder von wo er kommt.

Die Kontoauszüge müssen ggfs. 6 - 12 Monate rückwirkend offengelegt werden. Wenn sich daraus ein  Moto als Vermögen ergibt...

Gut, meine Kontoauszüge waren rückwirkend die letzten 3 Monate von Belange und auf diesen hat sich mein PKW (welcher aus der Masse raus ist i.ü.) als Vermögen nicht abgezeichnet...  :dntknw:

Wenn das Moto schon sooo alt ist, kann man es ...zu einem realistischen Preis vorab verkaufen.

Ja und da ist es doch Spike auch überlassen, an wen er es vorab verkauft, oder?...  :wink:

Aber um so ewas zu diskutieren oder Erfahrungen auszutauschen, darum sind wir doch alle hier, oder etwa nicht?  :rougi:

Vermögenverschiebung finde ich - bedaure  lb. Feuerwald - hier zu diesem Punkt etwas weit hergeholt; ansonsten  habe ich dagegen natürlich auch meine Einwände und stimme zu, das herbeigeführte Insolvenzverschleppungen  korrupt sind und nicht Gegenstand dieses Forums sein sollten.  :thumbup:


In diesem Sinne, Tatum


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lucca_m

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Re: Fragen..Fragen...und nochmals Fragen!!!
« Antwort #9 am: 18. November 2008, 14:05:58 »

GRundsätzlich ist es immer eine Vermögensverschiebung, auch wenn der "verschobene" Gegenstand 200 EUR Wert ist. Da ist es schon fahrlässig, sich deswegen die mögliche Restschuldbefreiung zu vermasseln! Da spielt es auch keine Rolle, welcher Meinung der Einzelne ist.

Dem Verkauf eines Vermögensgegenstandes steht nichts im Wege, nur - wie Feuerwald betont - zu einem REALISTISCHEN Preis. In diesem Fall nicht weniger als 200 EUR.

Alternativ geht der Vermögensgegenstand in die Insolvenzmass und kann aus dieser für z.B. 100 - 150 EUR herausgekauft werden. Von wem auch immer. Bitte die Summen nur als relativ betrachten.

Bei Geschäften innerhalb naher Angehöriger ist eine Anfechtung rückwirkend bis zu 10 Jahre möglich. In diesen Fällen wird sehr gerne und sehr genau nachgeschaut. Besonders dann, wenn ein Vermögensgegenstand im Wert von 200 EUR verschenkt, übertragen, überschrieben oder für 18,60 EUR veräussert wird!

Eine Insolvenzverschleppung als solche ist nur bei Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung möglich, da dieser Verpflichtet sind, innerhalb eines bestimmten Zeitraums bei evtl. Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder zu erwartender Zahlungsunfähigkeit, eine Inoslvenzantrag zu stellen.

Privatpersonen, Einzeluntzernehmer, Freiberufler und Personengeselschaften unterliegen nicht der Insolvenzantragspflicht. Diese Gruppe haftet gesamtschuldnerisch auch mit ihrem Privatvermögen.
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