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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fragen über Fragen  (Gelesen 2346 mal)

Charlotte

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Fragen über Fragen
« am: 17. März 2006, 16:47:00 »

Schön, dass ich eure Seite gefunden habe. Bin gerade dabei, mich in das Insolvenzrecht einzuarbeiten. Der Bereich ist groß und vorerst für mich nicht zu durchschauen.

Kurze Fallschilderung: Mein Freund - über 50 Jahre alt - ist Vollstreckungsschuldner beim Finanzamt und hat bei Banken ebenfalls Schulden in erheblicher Höhe. Er ist (noch) als Freiberufler selbständig, nachdem er Übergangsgeld bezogen hat. Ein Restanspruch an Arbeitslosengeld besteht.
Das Finanzamt hat, (nachdem er sich bemühte, eine Abzahlungsrate herab zu setzen, weil er nur geringe Einkünfte hat zur Zeit) Insolvenz beantragt.
Der Pfändungsfreibetrag liegt hoch (über einem event. Arbeitslosengeld, das auch nur für wenige Monate gezahlt würde) -er ist unterhaltspflichtig für in der Ausbildung befindliche Kinder, von denen zwei bei ihm leben. Es gibt eine von ihm getrennt lebende Ehefrau, die keinen Unterhalt für die Kinder leistet. Die Finanzamtsschulden sind vor der Trennung der Eheleute entstanden.
Eine erneute Festanstellung im Beruf scheint ausgeschlossen, weil er zu alt ist (hat sich bemüht - Absagen liegen vor).
Im Prinzip droht Hartz 4 - ALG 2...
Einzige Möglichkeit etwas zu verdienen - vermutlich auch nicht ausreichend zur Deckung des Lebensunterhaltes - ist die freiberufliche Tätigkeit (Honorarempfänger, Sportjournalist und IT-Berater), die ja auch neben der Arbeitslosigkeit ausgeübt werden könnte.
Das Gericht hat ihm jetzt die Unterlagen für die Insolvenz zugestellt... Er hat keine wirkliche Übersicht über seine Unterlagen.. Nur so in etwa... (Manches ungeöffnet weggelegt...)
Die Beratung durch einen Anwalt wäre nicht zu bezahlen...
Auf jeden Fall muss er Stundung beantragen - die \"Masse\" ist gleich Null. Ein verwertbares \"Betriebsvermögen\" in dem Sinne gibt es nicht - nur unbedingt zur Tätigkeit gehörende Geräte wie Computer, Faxgerät und Scanner - in unerheblichen Wert. Zwangsvollstreckungsversuch war erfolglos...


Meine Fragen:
Ist eine Verbraucherinsolvenz überhaupt sinnvoll? (nach erstem Lesen scheint mir die Regelinsolvenz günstiger...)
Ist eine Privat/Verbraucherinsolvenz auch dann möglich, wenn die freiberufliche Tätigkeit fortgeführt werden soll?

Welche Folgen hätte es, wenn sich der Schuldner jetzt arbeitslos meldet?
Jeder potentielle Auftraggeber würde den Auftrag sofort zurück ziehen - oder gar nicht erteilen, wenn er von dem Insolvenzverfahren erfahren würde - oder Honorare an einen Insolvenzverwalter zahlen müsste - ist im Allgemeinen damit zu rechnen, dass das der Insolvenzverwalter versteht?

Die einzige Chance, dass die Gläubiger überhaupt etwas sehen, besteht ja in der Berufsausübung...
Eine Vermittlung durch das Arbeitsamt scheint ausgeschlossen...
Insofern wüsste ich auch nicht, wie ein Insolvenzplan aussehen könnte, da vermutlich nie mehr als das unpfändbare Einkommen erzielt werden kann...
Würden sich die Gläubiger eventuell mit einer sehr geringen Quote zufrieden geben (1 % - 5  % - geleistet durch dritte Person), wenn sie sehen, dass sie sonst vermutlich nichts bekommen.

Puh, ist das alles kompliziert... Und die Zeit drängt...
Und ich hätte noch so viele Fragen... Aber erstmal soll es genug sein...
Schon jetzt ein Dank an die, die das lesen und versuchen zu helfen, die offenen Fragen zu klären - und an die Forumsbetreiber.

Gruß Charlotte





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ThoFa

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Fragen über Fragen
« Antwort #1 am: 18. März 2006, 08:42:00 »

Hallo,

Ihre Fragen erfordern eigentlich eine komplette Beratung, dennoch versuche ich mal einige Punkte zu erklären:

Ihr Freund muss, wenn er die Restschuldbefreiung erteilt haben will, schnellstmöglich einen Eigenantrag inkl. Restschuldbefreiungsantrag und Kostenstundungsantrag stellen, ansonsten versäumt er wichtige Fristen.

Unter Umständen kann er auch - falls die RSB nicht angestrebt wird - das Verfahren in Richtung Ablehnung mangels Masse laufen lassen, da das Finanzamt sicherlich nicht des Verfahrens übernehmen wird. Dazu darf aber nichts in der Masse sein und die Schulden beliben ihm.

Grundsätzlich kann er sein Gewerbe (ist es wirklich eine freiberufliche Tätigkeit?) auch während der Insolvenz weiter führen.

MfG

ThoFa
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Charlotte

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Fragen über Fragen
« Antwort #2 am: 21. März 2006, 12:39:00 »

Vielen Dank für die Antwort. An Ablehnung mangels Masse hätte ich nicht gedacht... (Mein weniges Wissen kommt aus der Beobachtung eines Fußballvereins im Insolvenzverfahren - da hatte ich mich ein wenig schlau gemacht).
Kompetente Beratung kostet - und außerdem hat ihm leider vor Jahren ein inkompetenter Fachmann falsche Ratschläge gegeben...
Masse gibt es keine - Journalisten - auch Sportjournalisten sind schon echte FREIBERUFLER denke ich - im Sinne der betreffenden Bestimmungen. Die \"Masse\" besteht also aus dem üblichen Arbeitsgerät  - Telefon, alter Rechner, Faxgerät - die Verwertungskosten würden vermutlich den erzielten Betrag überschreiten.
Ich denke im Moment, wir werden - natürlich fristgerecht - den Eigenantrag stellen und RSF beantragen... Und Stundung der Kosten fürs Insoverfahren...
RSF - Da gibt es aber noch einen Haken...die Schulden sind vorwiegend (aber nicht nur) Steuerschulden, und die beruhen zum Teil auf einer mit einem Strafbefehl bewehrten Steuerstraftat - falsche Schätzungen des Finzamtes und dann konnten die Nachzahlungen nicht geleistet werden - also Steuerhinterziehung -allerdings keine Verurteilung nach §§ 283 bis 283c. Der Strafbefehl ist längst bezahlt und auch auf der Auflistung des Finanzamtes findet sich kein Hinweis auf das Vergehen.

Allerdings gibt es eine offene Forderung - es handelt sich um ein Honorar - in einer Höhe von etwa 1500.-€ - davon müsste er in den nächsten Wochen mit den Kindern leben.

Quote - beim Fußballverein erlebte ich, dass die Gläubiger mit einer Quote von 0,5 % einverstanden waren - sonst wäre der Verein gestrichen worden und sie hätten gar nichts gekriegt...
Ist hier so etwas auch möglich? Bei einer Schuldensumme von 250 000? Ich gehe jetzt mal davon aus, Freunde würden um die 5000 € aufbringen - kann man damit Gläubiger eventuell \"abspeisen\"?

Wer berät auf die Schnelle ohne Kosten und dann noch kompetent - ehrlich gesagt, mir fällt nichts Besseres ein, als schnell viel zu lesen und zu versuchen, die Fehleranzahl so gering wie möglich zu halten...
Dehalb bin ich auch für jeden Hinweis dankbar, den ich in meine Überlegungen einbeziehen kann...
Vielen Dank also THoFA
Charlotte


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